Hallo,
eine person ist aus beruflichen Gründen umgezogen. 500km vom alten wohnsitz entfernt.
der neue Wohnsitz ist der Hauptwohnsitz,
wie oft stehen der person rechtlich für die Steuererklärung anrechenbare Heimfahrten zu?
alle 14Tage?
Hallo,
eine person ist aus beruflichen Gründen umgezogen. 500km vom alten wohnsitz entfernt.
der neue Wohnsitz ist der Hauptwohnsitz,
wie oft stehen der person rechtlich für die Steuererklärung anrechenbare Heimfahrten zu?
alle 14Tage?
hallo,
falls nur noch der „neue“ wohnsitz besteht gar nicht ! ansonsten über doppelte haushaltsführung, wenn beide wohnsitze noch vorliegen - kommt jedoch dann darauf an wo der lebensmittelpunkt ist…
falls keine dopp. hh möglich ist können nur umzugskosten geltend gemacht werden…
gruß inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hi !
bei angenommener Doppelten Haushaltsführung: nach L 43 Lohnsteuerrichtlinien € 0,40 je Kilometer wöchentlich.
BARUL76