Hallo, hätte mal eine Frage:
Jemand mit einem kleinen Gewerbe hat nun das erste Mal vom Finanzamt Vorauszahlungen auferlegt bekommen aufgrund einer Nachzahlung. Nun belaufen sich die Einkünfte dieses Jahr aber auf deutlich weniger und bei diesem Vorauszahlungen wäre der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert. Also einen Herabsetzungsantrag schreiben. Muß dieser auch begründet, also bewiesen werden? Wie muß dies gemacht werden? Reicht z.B. eine Liste der Einnahmen für einen Monat?
Vielen Dank.
Hallo Mona,
Also einen
Herabsetzungsantrag schreiben. Muß dieser auch begründet, also
bewiesen werden? Wie muß dies gemacht werden?
Je genauer, desto besser. Ziel ist eine sachgerechte Schätzung der Einkünfte 2004.
Standard wäre BWA für die Periode Jan-März mit Hinweis darauf, welche Abgrenzungen nicht monatlich gemacht werden (dürften im Fall Kleingewerbe/Überschussrechner allenfalls die Abschreibungen sein).
Ersatzweise vergleichende Darstellung der Umsätze 1-3/2003 und 1-3/2004 mit Hinweis, welche Betriebsausgaben sich proportional mit dem Umsatz ändern und welche umsatzunabhängig sind.
Wichtig ist, dass in dem Antrag drinsteht, was beantragt wird („Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen auf Null“; oder „nach Maßgabe der dargestellten voraussichtlichen Einkünfte“. Außerdem: Stundung der fälligen Vorauszahlungen bis zur Entscheidung über den Antrag)
Schöne Grüße
MM