Miete / Erststudium

Hallo zusammen,

kann man die Miete die man monatlich an seinem Studienort zahlt als Sonderausgaben bis zur höchstgrenze von 1227,00 EUR geltend machen?

Viele Grüße,
Olli

Hallo!

Es muss sich um eine Zweitwohnung handeln, die nur wegen des Studiums genutzt wird, obwohl der Lebensmittelpunkt in der Erstwohnung geblieben ist. Eine Erstwohnung ist kein Zimmer bei den Eltern.

Ciao!
Nemo

Hallo,

Es muss sich um eine Zweitwohnung handeln, die nur wegen des

Studiums genutzt wird, obwohl der Lebensmittelpunkt in der
Erstwohnung geblieben ist. Eine Erstwohnung ist kein Zimmer
bei den Eltern.

Vielen Dank für deine Antwort:

Wie sieht es aus wenn einem die Erstwohnung zum Teil gehört laut Grundbuch? Anderer Teil gehört der Mutter.

Viele Grüße,
Olli

Hallo,

Wie sieht es aus wenn einem die Erstwohnung zum Teil gehört
laut Grundbuch? Anderer Teil gehört der Mutter.

Das ist dann immer noch vorrangig der Hausstand der Mutter und man ist dort nur als „Kind“. Also kein eigener Hausstand des Studenten.

Viele Grüße
C.