Hallo!
Mich würde folgendes interessieren: Jemand ist arbeitslos gemeldet
und verdient sich mit einem Nebenerwerb ein paar Euros dazu. Nun hat
derjenige das einmalige Glück, einen unerwartet größeren Auftrag
abzuwickeln und liegt mit dem Volumen allerdings weit über dem Satz,
den er sich dazu verdienen darf. Gäbe es nun die Möglichkeit, diese
Auftragssumme durch einmalige Kosten einer Anschaffung zu mindern?
D.h., die Person möchte sich z.B. im gleichen Monat einen Computer
zulegen. Da die Person ja nur eine einfache Ertrag/Kosten-Rechnung
gegenüber dem Finanzamt und dem Arbeitsamt abgeben muss, wäre es
jetzt möglich, Auftragssumme - Computer = ca. 100 Euro zu rechnen und
dann unter der max. Verdienstgrenze zu liegen? Oder müssen die zu
verrechnenden Kosten mit dem Auftrag zusammen hängen? Das würde mich
interessieren, ich hoffe, das Beispiel war verständlich! 
Hi !
aus steuerlicher Sicht kommt das Beispiel mit zwei kleinen Einschränkungen hin.
-
Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr nutzbar sind, sind über die Nutzungsdauer zu verteilen (Computer z.B. 3 Jahre) [eine monatsweise Gewinnbetrachtung kennt das Steuerrecht nur für wenige Einzelfälle, ein solcher liegt hier sicherlich nicht vor]
-
Es ist Voraussetzung, dass die Aufwendungen mit den Einnahmen in Zusammenhang stehen. Wenn der Computer also lediglich für private Zwecke angeschafft wurde, dann scheidet der Betriebsausgabenabzug aus.
Wie das ganze aus Sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu behandeln ist, weiss ich nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass du dich vor dem „Super-Monat“ hättest berufstätig melden müssen und anschließend wieder arbeitslos. Ist aber nur ne Vermutung.
BARUL76
Die Anschaffung wäre beruflich!
Hallo!
Schon mal danke für die Antwort! So ähnlich habe ich mir das schon
gedacht. Also die Anschaffung wäre durchaus beruflich, naja, sagen
wir mal halb/halb. Wenn, könnte ich den Betrag dann komplett abziehen
oder nur z.B. die Hälfte, je nachdem wie ich den Rechner nutzen
würde?
hi,
das arbeitsamt akzeptiert keine 100% abschreibung! nebenbei kann man sich bei solchen modellen für x tage von der arbeitslosigkeit abmelden und dann wieder anmelden. man bezieht nur für die paar tage, wo das grosse geld verdient wird kein ALG, danach läuft es wie vorher weiter, da es sich doch aus den vorverdiensten berechnet. hier einfach mal den sachbearbeiter im AA anfragen.
mfg vom
showbee
Wie ist dann mit der Versicherung?
das arbeitsamt akzeptiert keine 100% abschreibung! nebenbei
kann man sich bei solchen modellen für x tage von der
arbeitslosigkeit abmelden und dann wieder anmelden. man
bezieht nur für die paar tage, wo das grosse geld verdient
wird kein ALG, danach läuft es wie vorher weiter, da es sich
doch aus den vorverdiensten berechnet. hier einfach mal den
sachbearbeiter im AA anfragen.
Danke! Wäre auch zu leicht gewesen!
Aber müsste ich mich denn für
die paar Tage selbst krankenversichern? Und kann ich mich denn noch
nachträglich abmelden, schließlich habe ich die Arbeit schon
abgeschlossen und brauche nur noch die Rechnung zu schreiben. Da muss
wohl doch mal im AA nachfragen.
Danke! Wäre auch zu leicht gewesen!
Aber müsste ich mich
denn für
die paar Tage selbst krankenversichern? Und kann ich mich denn
noch
nachträglich abmelden, schließlich habe ich die Arbeit schon
abgeschlossen und brauche nur noch die Rechnung zu schreiben.
Da muss
wohl doch mal im AA nachfragen.
hi,
ja, für die zeit muss man sich selber versichern. ist ja auch nicht so teuer für die paar tage, problematisch dürfte nur sein, dass du es im nachhinein angeben willst. m.E. hast du gegen mitwirkungspflichten seitens des arbeitsamtes verstoßen, da du einer arbeit nachgegangen bist (mehr als 15h / woche, mehr als 165 EUR / monat) und dies dem AA nicht angezeigt hast.
wie du richtig erkennst, geh zum bearbeiter und versuche es alles zu klären!
mfg vom
showbee