Zwei Arbeitszimmer auf einen Ehepartner

Angenommen ein 2-Personen-Haushalt in dem beide Lehrer sind hat 2 kleine Arbeitszimmer in der 4-Zimmer-Wohnung. Ein Zimmer soll 8m² haben, die Wohnung soll 67m² haben. Könnte dieser Haushalt bei Zusammenveranlagung beide Zimmer (16m²) auf einen Ehepartner schreiben, um so zumindest bei einem Ehepartner über den Pauschalbetrag zu kommen?

Nein! Die Einkünfte und damit auch die Werbungskosten sind auch bei Zusammenveranlagung für beide Ehepartner getrennt zu ermitteln.

Grüße
Chris

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