Hallo,
was muß beachtet bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit bei Ehegatten in die Lohnsteuerkarten unterschiedliche Steuerklassen eingetragen werden können (zum Beispiel statt IV/IV die III/V).
Danke
Hallo Konrad,
eigendlich muss da garnix weiter beachtet werden. Die einzige Voraussetzung ist das beide halt verheiratet sind und soweit ich weis nicht getrennt leben.
Dann müssen BEIDE gemeinsamm zum Finanzamt gehen (oder ins Bürgerbüro wenn´s sowas bei dir gibt) und lassen dort den Eintrag auf der Steuerkarte ändern.
Derjenige der dann die Steuerklasse 3 hat bekommt auch die vollen Kinderfreibeträge.
Diese änderung lohnt sich aber nur wenn einer der beiden merklich mehr verdient als der andere und dann auch nur beding, da bei den Steuerklassen 3/5 auf jedenfall eine Lohnsteuerjahreserklärung fällig wird.
Das heist kurz gesagt, du hast zwar dadurch im Monat ein höheres Nettoeinkommen aber bekommst kaum noch was beim Jahresausgleich wieder bzw. musst im ungünstigsten Fall noch nachzahlen.
Bei mir z.B. hat sich das aber trotzdem gelohnt, da ich Alleinverdiener bin und meine Frau ALH bekommt.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Wenn du dir das vorher mal ausrechnen willst was dabei rauskommt, schick mir mal ne Mail, ich kann dir da ein sehr gutes Programm empfehlen welches das ziemlich genau ausrechnet.
Ronny
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Ich glaube meine Frage ist zum Teil falsch verstanden worden.
Das die Kombination III/V NUR in bestimmten Fällen sinnvoll ist, ist mir klar. Darum geht es mir nicht.
Es geht mir darum, wie und wann ich diese Änderung durchführen kann.
Also Fragen wie:
Muß ich zum Finanzamt oder Einwohnermeldeamt (welches für die Lohnsteuerkarten verantwortlich ist und z.Bsp. Kinderfreibeträge einträgt)
Kann eine Person mit beiden Karten hingehen oder müssen beide hin?
Geht es nur zu bestimmten Terminen (Quartalsweise)?
Sind bestimmte Vordrucke auszufüllen, was ich Vorfeld erledigen kann?
Brauche ich letzten Steuerbescheid?
etc.
Danke
Ja ich glaube da habe ich die Frage wirklich Falsch verstanden.
Also ich hab mal gehört das dies 3x im Jahr möglich ist. Weis aber nicht genau ob das stimmt.
Was den Rest angeht kann ich nur aus meiner Erfahrung berichten.
Ich bin damals (1997) mit meiner Frau zusammen zum FA gefahren, wir haben dort 5 min warten müssen, haben dann die Steuerkarten auf den Tisch gelegt und gesagt wir würden die gerne ändern wollen. Dann hat die Bearbeiterin das Handschriftlich auf den Karten geändert und ihr Dienstsiegel draufgedrückt. Und das wars. Ab dem darauffolgenden Monat war das dann Gültig.
Hat alles in allem keine 10 min gedauert.
Das war allerdings in Berlin. Ich weis nicht wie sich die Finanzbeamten in Sachsen-Anhalt so haben, bei uns war das jedenfalls, zu unserer Überaschung, sehr Problemlos.
Ronny
Hallo,
die FAQ ist ganz nützlich, aber steht nix drin WIE OFT und WO gewechselt werden muss/kann/soll!
Ist vielleicht unterschiedlich je nach Bundesland, aber in Bayern:
Änderung der Lohnsteuerklassen beim EINWOHNERAMT
- beide Karten müssen dazu vorgelegt werden + Ausweis/Pass
- es müssen nicht beide Ehegatten vorsprechen, ABER beide Ehegatten
müssen das Klassenwechselformular unterschreiben
es wird auch teilweise akzeptiert (wenn beide Karten vorliegen),
dass nur einer unterschreibt - der Wechsel wird wirksam zum nächsten Monat
z.B. Vorsprache am Amt 08.04.04 -> Wechsel wirksam zum 01.05.04 - Änderung normalerweise NUR EINMAL PRO JAHR
kann aber bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsbeginn nach
Arbeitslosigkeit, Rentenbeginn öfters durchgeführt werden
(unter Vorlage von Nachweis über Arbeitslosmeldung, Arbeitsvertrag,
Rentenbescheid).
Vielleicht hilft auch mal ein Anruf beim zuständigen Einwohneramt!
Gruß
Petra