Weiterbildung von der Steuer absetzbar?

Meine Freundin möchte gerne eine Weiterbildung für fünf Tage für 2.000,- €
machen. Kann man diesen Betrag von der Steuer absetzen, wenn sie vom Arbeitgeber
keinen Zuschuß erhält? Heißen Dank!

Meine Freundin möchte gerne eine Weiterbildung für fünf Tage
für 2.000,- €
machen. Kann man diesen Betrag von der Steuer absetzen, wenn
sie vom Arbeitgeber
keinen Zuschuß erhält? Heißen Dank!

Ja als Werbungskosten

Das kann man so pauschal nicht beurteilen,

  • Weiterbildungen im ausgeübten Beruf sind grds. als Werbungskosten absetzbar.
  • Weiterbildungen im nicht ausgeübten Beruf lt. Gesetz(§ 10 EStG) nur bis 1227 Euro als Sonderausgaben bei auswärtiger Unterbringung (Ist aber nach BFH- Entscheidung nicht ohne weiteres so einfach pauschal abzugelten)
  • Wichtig ist auch der Praxisbezug und die Abgrenzung zur Vergnügungreise; Weiterbildung in Acapulco für die Zahnpflege der Azteken für Zahnmediziner bzw. deren Assistenten eher nicht abzugsfähig, genauso wie Töpferkurs in der Toscana.

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