Steuerfrage bei Heirat zw.Deutschem u. Italienerin

Ich bin in der Ausbildung zur Steuerfachangestellten u. bin über folgende Aufgabe gestolpert:
Der Deutsche Albach, München, heiratete am 27.12.99 in Rom die Italienerin Caporale. Die Eheleute zogen am 1.1.00 in das in München gelegene Einfamilienhaus des Ehemannes. Die Ehefrau, die keine inländischen Einkünfte erzielte, hat sich vorher nicht in der Bundesrepublik aufgehalten. Der Ehemann lebt seit seiner Geburt in München und erzielt dort Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Ist die Ehefrau für den Veranlagungszeitraum 1999 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?

In meinem Lösungsbuch heißt es, daß die Ehefrau nicht einkommensteuerpflichtig ist. Aber ich glaube, da der Ehemann unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, kommt §1a(1)Nr.2 EStG in Betracht und die Ehefrau wird auf Antrag unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Vielen Dank!

Hallo Martin,

scheinbar bist Du noch nicht lange in der Ausbildung, denn sonst müßtest Du doch wissen, daß in der Steuerausbildung Erbsen gezählt werden.

Die Fragestellung war offensichtlich nur am eindeutigen Wortlaut des EStG orientiert. Danach ist die Ehefrau in 1999 mangels Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalts in D nicht steuerpflichtig (weder beschränkt noch unbeschränkt).

Die von Dir angesprochene Sonderregelung führt auch nur zu einer fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht. Die Ehefrau wird dadurch nicht unbeschränkt stpfl., sie wird nur so behandelt als ob.

Außerdem muß dafür auch ein Antrag vorliegen und eine Bescheinigung der italienischen Finanzbehörden über die Höhe der Einkünfte der Ehefrau in 1999. Davon steht aber im Sachverhalt offenbar nichts.

Also: Lösungbuch ist richtig. Immer am Fall bleiben, nicht mehr hineindenken als da ist (nur weil es sein könnte).

Einverstanden?

Gruß,
Raulito
http://www.kukurukuku.de/inde2.htm