Arbeitslosen-/Überbrückungsgeld in Steuererklärung

Hallo Netzgemeinde! :wink:

Ich habe mal wieder eine Frage; hat uns einen Abend lang beschäftigt in einer lustigen Diskussionsrunde, aber ein finales Ergebnis gab es nicht… *grins*

Kurze Beschreibung der Sachlage:
Person X war im Jahr 2003 in den Monaten Januar&Februar noch Angestellter, ab 1.3. arbeitslos (mit Bezügen), ab 1.8. wurde mit Hilfe des Förderprogramms „Überbrückungsgeld“ eine Firma gegründet.

In welcher Art und Weise müssen Arbeitslosen-/Überbrückungsgeld in der Steuererklärung für 2003 angegeben werden? Und vor allem -> WO?

Wäre nett, wenn Ihr helfen könntet. Danke bereits im voraus. :wink:

Gruß,

Tobias

Hallo Tobias,

In welcher Art und Weise müssen
Arbeitslosen-/Überbrückungsgeld in der Steuererklärung für
2003 angegeben werden? Und vor allem -> WO?

Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) sind steuerfrei, aber unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt (= werden bei der Ermittlung des Tarifes berücksichtigt). Erklären in Z. 22 Anlage N „steuerfreie Lohnersatzleistungen“.

Überbrückungsgeld ist steuerfrei, seit 2003 auch ohne Progressionsvorbehalt, braucht also nicht erklärt werden.

Wenn die ESt-Erklärung nach dem Prinzip „mundgerechte Aufbereitung“ erstellt wird, kann man die Bescheinigung betr. Überbrückungsgeld in Kopie zu der Erklärung packen, um Zweifel und Rückfragen zuvorzukommen, aus welchen Mitteln der Lebensunterhalt bestritten worden sei.

Schöne Grüße

MM