Minimale Lohnsteuer 8 Euro/Monat zurückholen

Hallo,

Person X ist angestellt und zahlt nur EUR 8,23 pro Monat also EUR 98,76 pro Jahr.

Die einfache Fahrtstrecke zur Arbeit beträgt nur 7-8 km.
Arbeitskleidung wurde für ca. EUR 100,- von Person X gekauft.

Wie kann Person X die EUR 98,76 vom Finanzamt zurückholen, also welche Kosten können geltend gemacht werden?

Hi !

der Fall kann so nicht gelöst werden. Es fehlen noch Angaben.

Ist X verheiratet, hat er/sie Kinder, wie hoch ist das Brutto?
2.
Welche Sonderausgaben (Versicherungen, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten [Fachliteratur, PC-Programme], Spenden)und
3.
außergewönlichen Belastungen (Krankheitskosten, Scheidungskosten, Aufwendungen für den Unterhalt einer bedürftigen Person,…) sind noch zu berücksichtigen?
4.
In welchem Beruf arbeitet X? Daraus könnten sich neben den Fahrtkosten und dem Beschaffen der Arbeitskleidung noch Hinweise für weitere Werbungskosten (Reinigung Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge Berufsverband, Reisekosten zu Fortbildungsveranstalltungen, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitszimmer, …) ergeben.

Aus all diesen Angaben könnte sich bereits ergeben, dass X ohne die Geltendmachung weiterer Werbungskosten einen Anspruch auf vollständige Erstattung der gezahlten Lohnsteuer hat.

BARUL76

Ist X verheiratet, hat er/sie Kinder, wie hoch ist das Brutto?

ledig, Brutto ist 930 Euro/Monat

Welche Sonderausgaben (Versicherungen, Kirchensteuer,
Steuerberatungskosten [Fachliteratur, PC-Programme],
Spenden)und

nur Versicherung: Lebensversicherung, Unfallversicherung

außergewönlichen Belastungen (Krankheitskosten,
Scheidungskosten, Aufwendungen für den Unterhalt einer
bedürftigen Person,…) sind noch zu berücksichtigen?

keine

In welchem Beruf arbeitet X? Daraus könnten sich neben den
Fahrtkosten und dem Beschaffen der Arbeitskleidung noch
Hinweise für weitere Werbungskosten (Reinigung
Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge
Berufsverband, Reisekosten zu Fortbildungsveranstalltungen,
Verpflegungsmehraufwand, Arbeitszimmer, …) ergeben.

Zahnarzthelferin bei Kassenzahnarzt, außer Arbeitskleidungskauf + Reinigung + Fahrtkosten sehe ich keine Ausschöpfungsmöglichkeiten

Danke!

hi,

bei einem brutto von 11.160 EUR p.a. macht das 10.240 EUR einkünfte (nur ansatz arbeitnehmerpauschbetrag, also kein nachweis von zusätzlichen werbungskosten).

in ansatz kommen dann noch: 3.068 - 1.786 + 1.334 + 767 = 3.283 EUR vorsorgeaufwendungen, wenn du insgesamt 3.950,00 nachweisen kannst. vom brutto sollten ca. 20% (2.230 eur) einbehalten worden sein (KV, PV, AV, RV).

ohne nachweis von zusätzlichen vorsorgeaufwendungen (LV, BU, UV etc.) kommt man zu einem zu versteuernden einkommen von 7.972 EUR (grundfreibetrag = 7.664 EUR). für eine erstattung saemtlicher steuern müssen also noch runde 310 EUR sonderausgaben zusammengerechnet werden, bzw. die vorsorgeaufwendungen insgesamt 2540 EUR betragen.

ansonsten müssten werbungskosten errechnet werden, die den pauschbetrag von 920 EUR übersteigen.

für 2003 habe ich den grundfreibetrag nicht im kopf, da hier aber der AN-pauschbetrag noch bei 1044 EUR lag, müssten ca. 400 EUR mehr an versicherungen zusammengerechnet werden.

ansonsten: www.elster.de nachrechnen lassen und dann abgeben.

mfg vom

showbee