Verein/Träger Kirche/Steuern ?

Hallo und Guten Tag: Folgende Konstellation:
Nehmen wir mal an ein Verein, nicht angemeldet, schreibt über sein Musicalprojekt dass er „gemeinnützige Arbeit leiste“

Angemeldet ist der hypothetische Verein nicht, also auch nicht gemeinnützig…aber einzelnen Vereinsmitglisern würden Entgelte für Auftritte bezahlt.

Und Träger des ganzen ist u.U. die Kirche, ganz verschämt im Hintergrund…

Wie könnte das alles zusammenpassen, oder würde hier gemogelt.

Schon blöd dass hier der Konjunktiv regiert :smile:)

Wie könnte man einem solchen Verein…an den Karren fahren…

Hallo!

Wo ist das Problem? Die Einkünfte muss - selbst wenn keine Lohnsteuer einbehalten wird - jeder selbst versteuern. Es kommt praktisch nur darauf, ob ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt oder nicht. Dies richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Auftraggeber/ Arbeitgeber und demjenigen, der auftritt.

Die Selbstdarstellung „wir leisten gemeinnützige Arbeit“ ist steuerrechtlich nicht verbindlich, sondern umgangssprachlich auszulegen. Die Gemeinnützigkeit im steuerlichen Sinne kann nur einem eingetragenen Verein zugewiesen werden.

Ciao!
Nemo