eine kurze Frage habe ich. Wie verhält es sich, wenn der 10. des Folgemonats auf einen Samstag fällt und auch heute ein Feiertag ist.
Wäre ich verpflichtet gewesen die Ust-VaM am Samstag abzugeben oder zählen da 10 Werktage???
Wenn am 10. ein Samstag ist, gilt der darauffolgende Werktag als Abgabefrist. Mit dem Feiertag am Montag währe das dann Dienstag der 13.04.2004. Die Zahlung zur USt ist dann bis spätestens 16.04.2004 zu leisten (eingehend auf dem Konto des Finanzamts!).
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Zitat § 193 BGB
„Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.“
Da der 10. April ein Samstag, der 11. April ein Sonntag und der 12. April ein Feiertag war, endet die Abgabefrist am 13. April um 24 Uhr.