Wenn er extra nach Deutschland zieht um eine neue Arbeit zu beginnen, sind die Umzugskosten in jedem Fall als Werbungskosten abziehbar.
Der Gesetzgeber definiert Umzugskosten jedoch teilweise anders als der allgemeine Steuerbürger. Es gibt da eine Menge Pauschalen u. tatsächliche Kosten die man paralell absetzen kann (speziell beim Auslandsumzug). Aufgrund der Komplexität der abziehbaren Umzugskosten welche sich nach der Bundesumzugskostenverordnung ermessen, würde ich dringend empfehlen hier einen Steuerberater aufzusuchen. Das bisschen Geld lohnt in jedem Fall, denn die Steuererstattungen wegen des Abzugs von Umzugskosten fallen in der Regel ziemlich fett aus. Mit Lohnsteuerhilfevereinen hab ich da leider schon schlechte Erfahrungen gemacht. Hier lohnt sich in jedem Fall der Weg zum etwas teureren Steuerberater.
da vorliegend der umzug nicht in unmittelbarem zusammenhang mit der aufnahme einer neuen tätigkeit in verbindung steht (sondern erstmal arbeitslosigkeit von mehreren monaten) entfällt m.e. der ansatz…die begründung, dass auf grund des umzuges ja steuern anfallen ist zwar plausibel aber steuerlich unwirksam…
sollte jedoch der arbeitsvertrag mit dem neuen arbeitgeber bereits vor dem umzug gemacht worden sein und der beginn der tätigkeit nur vorgeschoben (aus welchen gründen auch immer) worden sein können die umzugskosten geltend gemacht werden…
Eine berufliche Veranlassung der Umzugskosten ist gegeben, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer das auslösende Moment für den Umzug ist und Umstände der privaten Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Das trifft meines Erachtens auch auf einen Arbeitssuchenden zu.
Bewerbungskosten erfüllen ebenfalls bereits den Charakter der Werbungskosten, auch wenn noch keine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Bleibt aber wohl eine Streitfrage - probieren würd ichs allemal. Muss m.E. nur plausibel dargestellt werden.