Hallo Forum, Hallo Leute!
Ich hätte eine Frage zur Abschreibung bzw. zur Umsatzvoranm.!
Also Vorsteuerbeträge von Gegenständen kann man gegen rechnen.
Wie schaut es dann mit einer Anschaffung eines Computers aus, den kann man doch 3 Jahre absetzen? Wo gibt es Literatur dafür?
Ich bräuchte eine Tabelle, wo ich genau sehe was ich absetzen kann und mit welchem Satz.
Ich bin Jungunternehmer und hab da leider keine Ahnung im Steuerlichen.
hi,
schau doch erstmal ins archiv:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
ansonsten:
Ich hätte eine Frage zur Abschreibung bzw. zur Umsatzvoranm.!
Also Vorsteuerbeträge von Gegenständen kann man gegen rechnen.
ja, wenn du ust-pflichtige umsätze erbringst, sind dir in rechnung gestellte umsatzsteuerbeträge, die in zusammenhang mit den ust-pflichtigen erlösen stehen als vorsteuer abziehbar!
Wie schaut es dann mit einer Anschaffung eines Computers aus,
den kann man doch 3 Jahre absetzen? Wo gibt es Literatur
dafür?
§ 7 EStG, den musst du abschreiben.
Ich bräuchte eine Tabelle, wo ich genau sehe was ich absetzen
kann und mit welchem Satz.
die nutzungsdauer: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage18240/Af…
(im zip format)
Ich bin Jungunternehmer und hab da leider keine Ahnung im
Steuerlichen.
schlecht! entweder du änderst das (nachhilfe bei ihk & co., lehrbuch, gründerseminare) oder du nimmst dir professionelle hilfe!!! ansonsten:
abschreiben musst du alle betriebsnotwendigen anlagegüter, die bei selbständiger dauernder nutzbarkeit (länger als 1 jahr) anschaffungskosten von mehr als 410,- EUR netto haben.
mfg vom
showbee