Hallo,
sind die Kosten eines Arbeitszimmers (im eigenen Haus) abzugsfähig, wenn folgende Merkmale vorliegen:
- Es wird im Rahmen einer Nebentätigkeit ein Gewerbe betrieben
- Art der Tätigkeit: Anfertigung von Präsentationen
- Rechnungen etc. werden im Arbeitszimmer geschrieben
- Zum größten Teil werden die Präsentationen beim Kunden erstellt, teilweise jedoch auch im Arbeitszimmer
Vielen Dank und schönen Gruß
Ulrich
hi,
ja abzugsfähigkeit liegt vor, aber nur eingeschränkt auf max. 1250 EUR p.a. (als anteilige kosten des zimmers). nicht uneingeschränkt da mittelpunkt der tätigkeit wohl nicht das arbeitszimmer ist!
mfg vom
showbee
Danke für die Antwort. Gilt Deine Aussage auch wenn die Arbeitszeit im Arbeitszimmer nicht die 50 % der Gesamtarbeitszeit erreicht?
Danke und Gruß
Ulrich
Danke für die Antwort. Gilt Deine Aussage auch wenn die
Arbeitszeit im Arbeitszimmer nicht die 50 % der
Gesamtarbeitszeit erreicht?
Hier entscheidet eher das Kriterium „es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung“. Der Zeitanteil ist sekundär. Ein Außendienstler, z.B. Versicherungsvertreter im Nebenerwerb, erbringt seine Hautpleistung beim Kunden.
Trotzdem braucht er ein Arbeitszimmer, um alle Unterlagen zu bearbeiten, Kundenkartei zu führen und seine Umsätze zu buchen.
Außerdem muss eine Firma einen Firmensitz haben. Der ist dann eben mangels anderem Büro oder Gebäude das häusliche Arbeitszimmer.
Der BFH hat sich in den letzten Monaten mit einer Reihe von Urteil zum Arbeitszimmer befasst. Dabei vor allem Kriterien erarbeitet, wann eine Tätigkeit den „Tätigkeitsmittelpunkt“ darstellt und die Kosten uneingeschränkt abgesetzt werden können. (z.B. Urteil vom 13.10.2003, Az: VI R 27/02)
florian
sind die Kosten eines Arbeitszimmers (im eigenen Haus)
abzugsfähig, wenn folgende Merkmale vorliegen:
- Es wird im Rahmen einer Nebentätigkeit ein Gewerbe
betrieben
- Art der Tätigkeit: Anfertigung von Präsentationen
- Rechnungen etc. werden im Arbeitszimmer geschrieben
- Zum größten Teil werden die Präsentationen beim Kunden
erstellt, teilweise jedoch auch im Arbeitszimmer
Die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers an der Wohnung/Haus sind Betriebsausgaben, wenn eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zwischen dem Betriebsinhaber und dem Mieter/Eigentümer der Wohnung besteht.
Wie errechnet denn ein nebenberuflich Freiberuflich Tätiger die tatsächlichen
Kosten für ein Arbeitszimmer? Mit welchen Unterlagen muss das Arbeitszimmer bei
seiner Steuererklärung belegt werden?
Vielen Dank für Info!
alectronix