Hallo,
kann eine Firma ihren Mitarbeitern steuerfreie Geschenkzuwendungen oder (und)Benzingutscheine zukommen lassen?
Bitte nur antworten, wenn du es sicher weisst, danke schon mal!
Grüsse Ingo
Hallo,
kann eine Firma ihren Mitarbeitern steuerfreie Geschenkzuwendungen oder (und)Benzingutscheine zukommen lassen?
Bitte nur antworten, wenn du es sicher weisst, danke schon mal!
Grüsse Ingo
Hallo Ingo
Warengutscheine vom Arbeitgeber (insbesondere Benzingutscheine), die bei einem Dritten einzulösen sind, kann der Mitarbeiter bis zur Freigrenze von € 50,00 monatlich als steuerfreie Sachbezüge erhalten. Der Finanzverwaltung aber wird dieses »Steuersparmodell« zunehmend ein Dorn im Auge und sie verschärft deshalb die Regeln für die steuerliche Anerkennung von Warengutscheinen:
Auf Gutscheinen, die ab dem 1.4.2003 eingelöst werden, muss - wie bisher - die Sache konkret bezeichnet werden und - das ist neu - es darf kein Euro-Betrag angegeben sein. Auch die Angabe eines Höchstbetrages (z.B. Gutschein für 45Liter Normalbenzin, höchstens für € 50,00) wird nicht mehr als Sachbezug anerkannt (Verfügung der OFD Nürnberg vom 15.1.2003, DStR 2003 S. 157). Korrekt ist jetzt z.B. »Gutschein für 45l Normalbenzin«.
florian
Auf Gutscheinen, die ab dem 1.4.2003 eingelöst werden, muss -
wie bisher - die Sache konkret bezeichnet werden und - das ist
neu - es darf kein Euro-Betrag angegeben sein. Auch die Angabe
eines Höchstbetrages (z.B. Gutschein für 45Liter Normalbenzin,
höchstens für € 50,00) wird nicht mehr als Sachbezug anerkannt
(Verfügung der OFD Nürnberg vom 15.1.2003, DStR 2003 S. 157).
Korrekt ist jetzt z.B. »Gutschein für 45l Normalbenzin«.
hi,
das problem der steigenden benzinpreise kann man umgehen, indem man mit dem gutscheinaussteller vereinbart eine begrenzte laufzeit der gutscheine zu erledigen. hier kann man im innenverhältnis den gutschein dan quasie auch in EUR begrenzen. im außenverhältnis wird ja jeder arbeitnehmer nicht so doof sein, auf die einlösung von 45 liter zu bestehen, wenn der spritpreis gerade 30% angestiegen ist, wird es doch der letzte gutschein für ihn gewesen sein bzw. der tag der kündigung …
mfg vom
showbee