Hallo,
ZU dem Thema Benzingutscheine habe ich gute Antworten bekommen!
der 2 Teil ist bisjetzt nicht beantwortet worden, kann da noch jemand helfen?
kann eine Firma ihren Mitarbeitern steuerfreie Geschenkzuwendungen zukommen lassen?
Bitte nur antworten, wenn du es sicher weisst, danke schon mal!
Grüsse Ingo
kann eine Firma ihren Mitarbeitern steuerfreie
Geschenkzuwendungen zukommen lassen?
Sowas nennt man rein steuerrechtlich „Aufmerksamkeiten“
Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. 2 Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40 €, z.B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. 3Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist.
Als Aufmerksamkeiten gehören auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, nicht zum Arbeitslohn. 2Dasselbe gilt für Speisen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z.B. während einer außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung oder Sitzung, im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufs unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt und deren Wert 40 € nicht überschreitet.
Fundstelle: R 73 LStR