Vorsteuer bei Sacheinlage 'Auto'

Hallo,

jemand hat ein Auto privat vom Händler (Rechnung mit ausgewiesener MwSt.) gekauft. 1 Jahr später bringt er es als Sacheinlage zum Buchwert in die neugegründete Firma ein. Als Vorsteuerabzug wird der geschäftliche Anteil am Abschreibungswert berechnet.

Das Finanzamt Abteilung Umsatzsteuer will dies verweigern, mit der Begründung, das Auto sei nicht aus rein geschäftlichen Zwecken gekauft worden. D.h. man hätte einen Scheinverkauf und anschließenden Wiederkauf tätigen müssen.

Kann das sein, ist das so rechtens? Wenn ja, wäre das wieder mal typisch für Deutschland… Kann man dann eventuell im Nachhinein etwas unternehmen?

Mit freundlichen Grüssen
Ulf Reif

Kann das sein, ist das so rechtens? Wenn ja, wäre das wieder
mal typisch für Deutschland… Kann man dann eventuell im
Nachhinein etwas unternehmen?

Mit freundlichen Grüssen
Ulf Reif

Bei der Privateinlage eines gebrauchten KFZ (auch wenns vor 1. Jahr mit Vorsteuer gekauft wurde) ergibt sich keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Das gilt im Übrigen für alle „eingelegten“ Wirtschaftsgüter. Vorsteuerabzug nur mit ordnungsgemäßer Rechnung und richtig ausgewiesener Umsatzsteuer.

Ich denke auf das wollte das Finanzamt hinaus.

Gruß,

Alex

Wenn es sich bei dem Vorfal um vergangenes Steuerjahr (2003) handelt, kann man da rückwirkend noch etws hinbiegen?

Gruß
Ulf

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Hallo,

Wenn es sich bei dem Vorfal um vergangenes Steuerjahr (2003)
handelt, kann man da rückwirkend noch etws hinbiegen?

Nein, in jedem Fall wurde das Auto von einer privaten Person ohne Vorsteuerabzugsfähigkeit gekauft. Als Betriebsausgabe (dann wird das Betriebsergebnis geschmälert) ist eine Buchung sicher noch drin. Aber Vorsicht! Rückwirkend nach Jahresabschluß ist mehr als dreist!

Gruß
André