Hallo,
ich suche eine Stelle im Steuergesetz, in der die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung einer Sachanlageninventur vorgegeben sind. Besonders kommt es mir darauf an, wie häufig sowas durchgeführte werden muß.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
Ingo
hi ingo,
gibt m.E. keine spezielle regelung, ergibt sich aus den allgemeinen regeln:
§ 7 EStG: abschreibung für wirtschaftsgüter mit nutzzeitraum mehr als ein jahr
§ 240 HGB: aufstellung des inventars (=AV, UV, FK)
grundsatz der vollständigkeit & wahrheit —> es muss zu jedem abschluss geprüft werden, ob das WG noch im betrieb ist, ansonsten: kein korrektes inventar möglich und ansatz von ungerechtfertigter AfA (ggf. nichterfassung veräusserungsgewinne).
mfg vom
showbee