Hallo zusammen,
mal ein kleiner Fall zur Diskussion:
Herr Müller ist Besitzer einer GmbH. Diese vertreibt ein Softwareprodukt. Der Sourcecode gehört aber nicht der GmbH, er gehört Herrn Müller privat, die GmbH zahlt an ihn Lizenzgebühren.
Herr Müller will nun beides verkaufen.
Um dabei noch ein wenig Steuer zu sparen plant Herr Schmidt, der Käufer, dies wie folgt zu organisieren:
Er erwirbt die GmbH und gibt der GmbH eine Gesellschafterdarlehen mit dem dann die GmbH von dem Privatmann Herrn Müller den Sourcecode erwirbt.
Frage:
Kann die GmbH die Kosten für den Erwerb des Sourcecodes als Betriebsausgabe abschreiben, wenn man davon ausgehen muss, das die Software das Produkt ist, das die GmbH auch weiterhin vertreibt???
Alles verstanden? Denke schon und freue mich auf eure Antworten.
Gruss
Lone
Kann die GmbH die Kosten für den Erwerb des Sourcecodes als
Betriebsausgabe abschreiben, wenn man davon ausgehen muss,
Ja, nur warum willst Du den Sourcecode unbedingt in die GmbH einlegen? Ich würde ggf. die GmbH vermögenslos belassen. Wenn was dummes passiert, springt dann nur eine Vertriebs-GmbH über die Klinge und nicht das Produkt selbst.
Das könnte dann aber zu einer Durchgriffshaftung in das Vermögen des Gesellschafters führen (vgl. Kran-Urteil).
Grüße
Chris
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Der Sourcecode wäre ein immaterieller Vermögensgegenstand des
Anlagevermögens und als solcher grundsätzlich zu aktivieren und über 36 Monate abzuschreiben. Das heißt: Betriebsausgabe ja, aber nicht sofort. Und damit ein postiver Bestandteil zur Finanzierung der Übernahme.
Hast sicher recht, aber die Durchgriffshaftung ist da ein wichtiger zu berücksichtigender Punkt
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Solange Schmidt nicht das Recht am Sourcecode hat, ist die GmbH voll von Müller abhängig, denn dieser könnte eine zukünftige Nutzung unterbinden.
Wenn Schmidt das Recht am Sourcecode hätte (aus eigener Tasche bezahlen würde) und der GmbH zur Nutzung überlassen würde, könnte eine Betriebsaufspaltung/ USt-Organschaft begründet werden, so dass Schmidt für die gesamte USt gerade stehen müsste.
Die GmbH kann kaufen, was sie will. Wenn Müller von ihr Geld bekommt, dürfte ihm dessen Herkunft egal sein. Wenn das Geld von Schmidt kommt, kann dieser aber auch gleich selbst den Sourcecode kaufen.
Ciao!
Nemo