Welche Steuervergünstigungen bei Neubau ?

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Apr 2004

Gibt es außer der Eigenheimzulage noch Kosten, die man beim Neubau geltend machen kann ? Ich baue gerade ein Einfamilienhaus und bekomme noch die alte Eigenheimzulage ( Bauantrag vor 31.12.03). Kann man auch noch andere Kosten wie z.B. Kreditzinsen, Versicherungsbeiträge, Fahtrkosten usw. geltend machen oder ist mit der Eigenheimzulage alles abgedeckt ?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Welche Steuervergünstigungen bei Neubau ?

    ...mit der eigenheimzulage ist alles abgedeckt - ist ja auch sinn der sache ! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Welche Steuervergünstigungen bei Neubau ?

      ...mit der eigenheimzulage ist alles abgedeckt - ist ja auch
      sinn der sache !
      Es sei denn, das Gebäude wird (zum Teil) vermietet. Dann gibs aber wohl nicht mehr die volle EHZ. Müßte im Einzelfall durchgerechnet werden. Die Aufwendungen könnten dann den möglichen Mieteinnahmen gegenübergestellt werden. In den ersten jahren ergibt sich wohl regelmäßig ein Verlust, der dann auch noch steuerliche Vorteile bietet.

      BARUL76

      • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Welche Steuervergünstigungen bei Neubau ?

        Es sei denn, das Gebäude wird (zum Teil) vermietet. "
        Na der baut ja ein Einfamilienhaus. Da kann er keinen Teil von vermieten. Wenn er eine echte, abgeschlossene, getrennt erreichbare zweite Wohnung mit baut, kann er die Vermieten.
        Das ist dann steuerlich richtig interessant. Solange Schuldzinsen bezahlt werden, entstehen mit Sicherheit Verluste aus Vermietung. Das gibt eine erhebliche Steuererstattung. Im allerbesten Fall kann mit den Mieteinnahmen und der Steuererstattung ein Überschuss über die Jahreskosten erreicht werden.

        Bei Vermietung an Angehörige reichen an Miete 56 % der ortsüblichen Miete. Somit sind die Werbungskosten noch höher als die Einnahmen, ergo höhere Verluste und höhere Steuererstattung.

        Kleines Steuersparmodell: Arbeitszimmer im selbstgenutzten Eigenheim. Ist in den allermeisten Fällen auf 1250,-- jährlich begrenzt, aber es lohnt auch.

        florian

        • Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
          Kleines Stichwort: Seling-Rechtsprechung!

          Hallo!

          Da gab es im Mai 2003 ein EUGH-Urteil, im Juli auch durch den BFH angewandt:

          Grundsatz: Für die Umsatzsteuer ist Eigennutzung nicht gleich Vermietung (die grds. USt-frei wäre).

          Das heißt:
          Wenn man in irgendeiner Weise mindestens 10% des Hauses unternehmerisch nutzt (eBay-Lager würde ausreichen), kann man den ganzen Neubau als Unternehmensvermögen (umsatzsteuerlich) behandeln und sich die Umsatzsteuer auf die Bauleistungen, Notarkosten,... als Vorsteuer abziehen - immerhin 16%...

          Allerdings muss man dann auf eine "fiktive Miete" (Mietwert!) Umsatzsteuer abführen.

          Nach 10 Jahren kann man dann den unternehmerischen Teil dichtmachen (Vorsteuerberichtigungszeitraum abgelaufen) und muss keine USt mehr zahlen.

          Kopyleft bleibt bei mir, Jobangebote von Steuerberatern werden gerne in Empfang genommen.

          Gruß
          GM

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