Hallo erstmal,
ich sitzte hier und mache meine Steuer, ich hab dieses Jahr durch Aktien Spekulationssteuer von ca. 2000 DM gemacht (unter 1. Jahr verkauft) 1000 sind frei oder.
Also muß ich doch die restlichen 1000 versteuern, doch wo muß ich die Eintragen und muß ich alle Aktien eintragen die ich verkauft habe ???
Hallo Bernhard,
ich hab dieses Jahr durch Aktien
Spekulationssteuer von ca. 2000 DM
gemacht (unter 1. Jahr verkauft)
Ich vermute mal, du hast Veräußerungsgewinne durch den Verkauf der Aktien erzielt.
1000 sind frei oder.
Also muß ich doch die restlichen 1000
versteuern,
§ 23 EStG besagt, daß Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (so heißen die Spekulationsgewinne jetzt) bis unter DM 1.000,00 im Jahr steuerfrei bleiben. Alles was darüber liegt (ab genau DM 1.000,00 !) ist voll zu versteuern.
Es handelt sich also nicht um einen Freibetrag!
doch wo muß ich die Eintragen
und muß ich alle Aktien eintragen die ich
verkauft habe ???
Einzutragen ist das ganze in der Anlage KSO, Seite 2, ab Zeile 49.
Natürlich ist alles einzutragen, aber nur der Erlös, die Anschaffungskosten und ggf. die Werbungskosten.
MfG
Undine
Wie siehts mit Zinsgutschriften etc. aus ?
vielen Dank Undine für deine schnelle Antwort.
Ich hätte da noch eine Frage, ich habe von der Bank eine Jahressteuerbescheinigung erhalten auf der für jedes Monat Zinsgutschriften und Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie anrechenbarer Zinsabschlag und Solidaritätsabschlag eingetragen sind.
Wie soll ich damit verfahren muß ich diese auch in der KSO eintragen oder werden in ihr nur die Veräußerungsgewinne eingetragen. Werden nur die über 1000 DM eingetragen oder zieht das Finanzamt die 1000 DM selbst ab ? ´Dummerweise hab ich keinen Freistellungsauftrag gestellt.
Ich wäre dir für eine weitere Antwort sehr dankbar
Hallo nochmal
),
Ich hätte da noch eine Frage, ich habe
von der Bank eine
Jahressteuerbescheinigung erhalten auf
der für jedes Monat Zinsgutschriften und
Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie
anrechenbarer Zinsabschlag und
Solidaritätsabschlag eingetragen sind.
Wie soll ich damit verfahren muß ich
diese auch in der KSO eintragen
Anlage KSO Seite 1, alle Einnahmen aus Kapitalvermögen eintragen; dazu „alles“ was einbehalten wurde, da diese Steuern Deine Einkommensteuer mindern!
werden in ihr nur die Veräußerungsgewinne
eingetragen. Werden nur die über 1000 DM
eingetragen oder zieht das Finanzamt die
1000 DM selbst ab ?
-
Veräußerungsgewinne sind ab der ERSTEN Mark steuerpflichtig, wenn sie insgesamt über 999,99 DM im Jahr liegen.
Es gibt keinen Freibetrag von DM 1.000,00; es ist eine „Bagatellgrenze“ -
Den Sparerfreibetrag ( 1999 = DM 3.000,00) zieht das Finanzamt von den Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden etc.) selbstständig ab
ebenso den WK-PAuschbetrag, wenn keine oder niedrigere WK angegeben.
MfG
Undine