Antwort von
nach einer Stunde
hilfreich
Re: Wie siehts mit Zinsgutschriften etc. aus ?
Hallo nochmal :-)),
Ich hätte da noch eine Frage, ich habe
von der Bank eine
Jahressteuerbescheinigung erhalten auf
der für jedes Monat Zinsgutschriften und
Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie
anrechenbarer Zinsabschlag und
Solidaritätsabschlag eingetragen sind.
Wie soll ich damit verfahren muß ich
diese auch in der KSO eintragen
Anlage KSO Seite 1, alle Einnahmen aus Kapitalvermögen eintragen; dazu "alles" was einbehalten wurde, da diese Steuern Deine Einkommensteuer mindern!
werden in ihr nur die Veräußerungsgewinne
eingetragen. Werden nur die über 1000 DM
eingetragen oder zieht das Finanzamt die
1000 DM selbst ab ?
1. Veräußerungsgewinne sind ab der ERSTEN Mark steuerpflichtig, wenn sie insgesamt über 999,99 DM im Jahr liegen.
Es gibt keinen Freibetrag von DM 1.000,00; es ist eine "Bagatellgrenze"
2. Den Sparerfreibetrag ( 1999 = DM 3.000,00) zieht das Finanzamt von den Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden etc.) selbstständig ab
ebenso den WK-PAuschbetrag, wenn keine oder niedrigere WK angegeben.
MfG
Undine