Versteuerung freier Mitarbeit an Wochenenden

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Versteuerung: ein Arbeitnehmer hat einen Wochenjob als Angestellter und wird mit Steuerklasse I versteuert.
Nebenbei hat er am Wochenende allerdings eine Honorarstelle als freier Journalist. Hier verdient er etwas über 400,- €.
Allerdings möchte er sich mit einem 400,- € Job nicht festlegen, da vielleicht in der Zukunft mehrere Termine als freier Journalist möglich sind.
Nun sagte mir meine Mutter, dass es möglich sei, auch bei Honorarstellen über 400,-€ mit der Firma eine Pauschsteuer von 2% zu vereinbaren. Ist das möglich?

Meine Frage ist: was ist die günstigste Möglichkeit für die Versteuerung dieser Stelle als freie Mitarbeit?

Hallo Frank,

Nun sagte mir meine Mutter, dass es möglich sei, auch bei
Honorarstellen über 400,-€ mit der Firma eine Pauschsteuer von
2% zu vereinbaren. Ist das möglich?

Eine freie Vereinbarung mit der Firma ist nur in einem Punkt möglich, nämlich betreffend die Aufstockung der Pauschalbeiträge zum Erwerb eines Rentenanspruches. In allen übrigen Fällen richtet sich die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung nach dem Sachverhalt und nicht nach frei verhandelbarer Gestaltung.

Das Steuerrecht kennt keine „freie Mitarbeit“. Es handelt sich entweder um eine selbständige Tätigkeit (Werkvertrag), dann erfolgt die Versteuerung durch den Empfänger des Honorars zu seinem individuellen ESt-Satz, außer der Steuer fallen keine Abgaben an - es sei denn, der „freie Mitarbeiter“ benötigt im konkreten Zusammenhang eine Berufshaftpflicht- oder Unfallversicherung, zu beidem ist er nicht verpflichtet.

Oder es liegt eine nichtselbständige (= weisungsgebundene) Tätigkeit vor, dann gibt es zwei Grenzen: (1) 400 €/Monat und (2) 800 €/Monat, mit einer Gleitzone („Niedriglohnjob“) dazwischen. In diesem Fall greifen die verschiedenen Regelungen betreffend Steuerbefreiung und Pauschalierung der SV-rechtlichen Abgaben.

Die für den Einzug der pauschalen Abgaben bei Minijobs und Niedriglohnjobs zuständige Bundesknappschaft informiert über die Thematik ausführlicher als ich es hier kann unter

http://www.minijob-zentrale.de

Schöne Grüße

MM