Mein Sohn Justin ist jetzt 18 Monate alt und geht seit 9 Monaten in die Kindergrippe.
Da ich wieder Vollzeit arbeite.
Habe nun die Antwort meiner Einkommensteuererklärung bekommen und wundere mich warum in der ganzen Berechnung kein Kinderfreibetrag berechnet wurde.
Begründung:
steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kinder???
Dann hätte ich noch gerne gewußt wie es mit den Kosten der Kindergrippe aussieht?
Die Betreuungskosten werden mir vom Jugendamt bezahlt da ich alleinerziehend bin.
Aber den monatlichen Betrag von 80 Euro für Spielen, Essen und Hygiene muss ich selbst bezahlen. Wird das bei der Steuer nicht berücksichtigt???
Was versteht man unter dem Haushaltsfreibetrag?
Würde der bei mir auch zutreffen. Gott ich kenn mich einfach zuwenig aus und wäre euch wahnsinnig dankbar wenn ihr mir ein paar Tips geben könnt.
Ach ja, ich bin im August 2003 umgezogen. Bin aber in der gleichen Stadt geblieben. Nur ein paar Straßen weiter. Kann man hier auch Kosten absetzen? Wenn ja welche???
Danke Danke Danke für die Antworten wenn ich welche bekomme
Mein Sohn Justin ist jetzt 18 Monate alt und geht seit 9
Monaten in die Kindergrippe.
…hoffentlich erholt er sich schnell wieder - (konnte ich mir nicht verkneifen)
Da ich wieder Vollzeit arbeite.
Habe nun die Antwort meiner Einkommensteuererklärung bekommen
und wundere mich warum in der ganzen Berechnung kein
Kinderfreibetrag berechnet wurde.
Begründung:
steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres
Kinder???
man bekommt entweder kindergeld oder den kinderfreibetrag - günstigerprüfung efolgt durch das finanzamt - also offensichtlich korrekt
Dann hätte ich noch gerne gewußt wie es mit den Kosten der
Kindergrippe aussieht?
Die Betreuungskosten werden mir vom Jugendamt bezahlt da ich
alleinerziehend bin.
folglich auch kein ansatz, da auch keine belastung…
Aber den monatlichen Betrag von 80 Euro für Spielen, Essen und
Hygiene muss ich selbst bezahlen. Wird das bei der Steuer
nicht berücksichtigt???
nein, nur die kosten für die „eigentliche“ betreuung werden berücksichtigt…
Was versteht man unter dem Haushaltsfreibetrag?
sollte dir eigentlich zustehen - mal beim sachbearbeiter beim fa anrufen und ggfs. einspruch einlegen…
Würde der bei mir auch zutreffen. Gott ich kenn mich einfach
zuwenig aus und wäre euch wahnsinnig dankbar wenn ihr mir ein
paar Tips geben könnt.
Ach ja, ich bin im August 2003 umgezogen. Bin aber in der
gleichen Stadt geblieben. Nur ein paar Straßen weiter. Kann
man hier auch Kosten absetzen? Wenn ja welche???
nein hier kein ansatz, da nur bei wesentlicher verkürzung des arbeitsweges (mind. 1/2 h)
Danke Danke Danke für die Antworten wenn ich welche bekomme
zunächst erhalten alle Eltern im Laufe des Jahres Monat für Monat das Kindergeld unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Das Kindergeld stellt eine Art Vorauszahlung auf den Steuervorteil durch die Freibeträge für Kinder dar. Am Ende des Jahres rechnet das Finanzamt dann automatisch aus, was für die Eltern finanziell besser ist: Das Kindergeld oder die Steuerentlastung durch die Freibeträge unter Anrechnung des erhaltenen Kindergeldes. Dabei kommt es auf die Höhe des Einkommens der Eltern an: Bei gut verdienenden Eltern werden die Freibeträge für Kinder abgezogen, während es bei weniger gut verdienenden Eltern beim Kindergeld bleibt.
Das hat das FA im Bescheid mitgeteilt.
Zu den Kinderbetreuungskosten muss man wissen: diese sind erst über einem Selbstbehalt bei Alleinstehenden von 750 EUR absetzbar. Außer den Verpflegungsaufwendung sind alle anderen Kosten absetzbar. Da würde ich auf jeden Fall auf den Kostenbescheid schauen und den Verpflegungsanteil herausrechnen. Wenn der geringer ist als 17,50 EUR monatlich, verbleibt ein steuerlich absetzbarer Rest.
Den Haushaltsfreibetrag erhalten bis 2003 alle Alleinstehenden mit einem Kind im eigenen Haushalt. Bisher erhielten diese Arbeitnehmer die Steuerklasse II eingetragen. Der Haushaltsfreibetrag wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Ab 2004 gibt es nur noch einen Entlastungsbetrag für Alleinstehende in Höhe von 1.308 EUR (gemeinsam ausgehandelt von den Christlichen und den Sozialen. Die haben ein Herz für Kinder !)
Den Entlastungsbetrag gibt es dann nur noch für „echte“ Alleinstehende mit einem Kind unter 18 Jahren und nur in den Anspruchsmonaten.