Hallo nochmal,
im Rahmen der Diskussion, aus der auch http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… hervorging, kamen wir nun auf folgendes: Jemand hat Steuerschulden, weil das FA seine Einnahmen höher bewertet als sie tatsächlich waren. Dieser hat nun weder dieses Geld noch ist er pfändbar. Kommt derjenige dann ins Gefängnis? Voraussetzung ist, dass er seine Steuererklärungen korrekt oder bzw. nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben hat (verrechnen oder so kann sich ja wohl jeder mal).
Alles Gute wünscht
Michael
Wurden die zutreffenden Steuererklärungen abgegeben? Ansonsten schnellstmöglich machen, damit das FA die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen hat. Der Bescheid ist wohl geschätzt, wenn ich richtig verstehe. Soweit ist dann auch kein Einspruch notwendig.
Haft sollte kein Thema sein, sofern es sich ja nicht um Hinterziehung handelt. Soweit wäre bei Vermögenslosigkeit ggf. der Offenbarungseid zu leisten. Allerdings verfallen die Steuerschulden auch nicht, werden dann nur weiter verzinst.
Für Einkommensteuerschulden wäre bei Zahlungsfähigkeit dann ein Antrag auf Stundung bzw. Teilzahlung denkbar. Am besten Steuerberater beauftragen.
Greetz
Hi Musician,
Wurden die zutreffenden Steuererklärungen abgegeben?
rein hypothetischer Fall. Zum Glück muss man für Gedankenspiele noch keine Steuererklärungen abgeben. Oder: Ja, hypoethetisch wurden alle Steuererklärungen fristgemäß und nach besten Wissen und gewissen abgegeben.
Haft sollte kein Thema sein, sofern es sich ja nicht um
Hinterziehung handelt. Soweit wäre bei Vermögenslosigkeit ggf.
der Offenbarungseid zu leisten. Allerdings verfallen die
Steuerschulden auch nicht, werden dann nur weiter verzinst.
Im hypothetischen Fall dann bis zum Tode desjenigen, der der will niemals mehr verdienen als die Pfändungsgrenze liegt (es ging um einen Aussteiger).
Danke jedenfalls. Eine Google-Recherche hat auch keinen Hinweis gegeben, dass man eine Haftstrafe bekommen könnte, nur weil man zahlungsunfähig ist. Konnte ich mir auch schwer vorstellen. Nur hat in der Diskussion das jemand behauptet und ich wollte mich Rückversichern.
Alles Gute wünscht
Michael
Danke jedenfalls. Eine Google-Recherche hat auch keinen
Hinweis gegeben, dass man eine Haftstrafe bekommen könnte, nur
weil man zahlungsunfähig ist. Konnte ich mir auch schwer
vorstellen.
Nicht für die Steuerschuld, wohl aber bei uneinbringlichen Zwangsgeldern (zur Abgabe einer Steuererklärung). Da wird das Zwangsgeld dann gern in Ersatzzwangshaft umgewandelt (ca. pro 40 EUR Zwangsgeld ein Tag Haft).
Hi Pirate,
Nicht für die Steuerschuld, wohl aber bei uneinbringlichen
Zwangsgeldern (zur Abgabe einer Steuererklärung). Da wird das
Zwangsgeld dann gern in Ersatzzwangshaft umgewandelt (ca. pro
40 EUR Zwangsgeld ein Tag Haft).
woher könnte das Zwangsgeld kommen?
Alles Gute wünscht
Michael
Zwangsgeldern (zur Abgabe einer Steuererklärung).
woher könnte das Zwangsgeld kommen?
festgesetztes zwangsgeld zur abgabe einer steuererklärung. wird also als zwangsmittel angewendet, um den stpfl. zur abgabe der steuererklärung zu bewegen. mit abgabe der steuererklärung wird das zwangsgeld (bzw. die zwangsmaßnahme), soweit noch nicht erbracht / bezahlt wurde (!), hinfällig.
Hi Pariate,
eben, da die Steuererklärung im gegebenen Fall aber rechtzeitig abgegeben wurde, ist hier keine Gefahr zu sehen. Nur die Steuern wird der Fiskus nicht eintreiben können.
Wer so lebt kann sowas wie eigenes Auto, Fernreisen etc. natürlich vergessen, aber das würde der Umwelt nur zuträglich sein. 
Alles Gute wünscht
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Es ist wichtig, das Besteuerungsverfahren (Festsetzung + Erhebung) vom Strafverfahren zu unterscheiden.
Eine echte Haftstrafe gibt es nur für strafbare Handlungen, z. B. bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Wenn eine Steuer nicht bezahlt werden kann, ist das grundsätzlich noch nicht strafbar. Auch hier bestehen aber bei planmäßigem Vorgehen Ausnahmen, weil dann wieder ein Straftatbestand vorliegt.
Wenn der redliche Normalbürger X also einfach nur „geschlafen“ und seine Steuererklärung als Reaktion für eine zu hohe Schätzung nach Ablauf der Einspruchsfrist eingereicht hat, ist u. U. die Steuerfestsetzung nicht mehr änderbar. Die zu hohe Steuerschuld bleibt dann bestehen, auch wenn X sie tatsächlich nicht bezahlen kann. Welchen Zweck sollte dann aber eine Haft haben? Das Besteuerungsverfahren soll dem Staat Geld bringen, welches er durch eine Zwangsmaßnahme wie Haft sicher nicht bekommt. Eine echte Strafe kommt mangels Straftatbestands nicht in Betracht.
=> Kein Gefängnis.
Ciao!
Nemo