Anlage FW Abzugsbetrag nach § 10 e EStG

Ich brauche mal dringend Hilfe, denn ich sitze gerade verzweifelnd über der Anlage FW und stolpere dort wie jedes Jahr immer über die Zeile 39.
Dort wird nach der „Nachholung von Abzugsbeträgen“ eine Prozentzahl eingetragen. Ich kann mich erinnern, das sich diese jedes Jahr ändert, ich weiß aber nicht um wieviel Prozent. Letztes Jahr habe ich 30 % eingetragen und das Finanzamt hat es akzeptiert. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie sich diese Zahl errechnet?
Ich bin für jede Antwort dankbar !!!

Gruß
-achim-

Hallo Achim!

Schwer zu erklären!
Also, das Finanzamt hat Deine Prozentzahlen wohl nicht anerkannt, sondern berichtigt ohne Dich zu informieren.

In den 1. bis 4. Jahren 6% AFA.
In den 5. bis 8. Jahren 5% AFA der Anschaffungskosten.
Für nachträgliche Herstellungskosten im 6. Jahr kannst Du für die ersten 5 Jahre 29% nachholen.
Im 7. Jahr 34%
Im 8. Jahr 39%.

Ich kapier es auch nicht, aber so sagte es mir eine, die es wissen müßte.

Gruß Werner

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Wäre möglich :smile:)
Hallo Werner,

Schwer zu erklären!
Also, das Finanzamt hat Deine
Prozentzahlen wohl nicht anerkannt,
sondern berichtigt ohne Dich zu
informieren.

In den 1. bis 4. Jahren 6% AFA.
In den 5. bis 8. Jahren 5% AFA der
Anschaffungskosten.
Für nachträgliche Herstellungskosten im
6. Jahr kannst Du für die ersten 5 Jahre
29% nachholen.
Im 7. Jahr 34%
Im 8. Jahr 39%.

Soweit völlig korrekt, wenn das relevante Datum (Bauantrag etc.) nach dem 30.09.1991 liegt. Wurde der Bauantrag vor dem 01.10.1991 gestellt (Anschaffungsdatum dürfte wohl nicht mehr gehen, da 8 Jahre vorbei; max. bei Folgeobjekt kurz vor Ablauf der Frist) waren es generell 5% und damit im 7. Jahr 30% und im 8. 35%.

MfG
Undine