Wenn jemand ein großes Zimmer, das er privat nutzt, z.B. Schlafzimmer hat und einen Teil davon mit einer festen Holztrennwand abtrennen will, um sich dahinter ein Arbeitszimmer einzurichten, und sonst stimmen die Anforderungen (nur als Arbetsraum genutzt, selbstständige Tätigkeit), kann er diesen abgetrennten Raum als Arbeitszimmer bei der Steuererklärung geltend machen?
Danke.
Monika
Hi Monika,
ein abgetrennter Raum muß auch durch eine Tür betretbar sein, also in sich abgeschlossen. So eine Art „Spanische Wand“ reicht mit Sicherheit nicht. Es wird ja auch von Arbeits zimmer gesprochen und nicht „abgetrennte“ Fläche. Deine Idee ist an sich schon denkbar, aber du mußt ein komplett neues Zimmer schaffen.
Gruß
André
hi monika,
wie wäre es mit gipskartonwand und falttür? renovierungskosten kannst du zusätzlich noch beim arbeitszimmer ansetzen.
mfg vom
showbee