Hallo Experten,
nehmen wir mal rein hypothetisch an:
Ein junger dynamischer Student arbeitet neben seinem Studium freiberuflich. Nun ist es aber so, dass er gerade ein Auslandssemester hinter sich hat und das auch ein riesiges Loch in seinen Geldbeutel gerissen hat.
Ein kleiner Mann hatte ihm eines Tages mal erzählt das diese Kosten als Sonderausgaben bzw. Werbekosten absetzbar sind. Die Sonderausgaben für Berufsaus- und Weiterbildung sind aber sehr begrenzt (~900 EUR) und somit nicht interessant. Ist das mit den Werbekosten richtig ? Gibt es noch andere Möglichkeiten die sich unser armer Student zu Nutze machen kann ?
Werbungskosten haben immer einen Bezug zu einem ausgeübten Beruf. Als Student fehlt Dir der Beruf. Kosten für ein Auslandsemester sind grundsätzlich beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben.
Werbungskosten haben immer einen Bezug zu einem ausgeübten
Beruf. Als Student fehlt Dir der Beruf. Kosten für ein
Auslandsemester sind grundsätzlich beschränkt abzugsfähige
Sonderausgaben.
Hmmmmm, ist freiberufliche Tätigkeit denn kein Beruf ? Immerhin ist das ein Gewerbe Das Auslandssemseter war ein komplett autarkes Studium mit Abschluss und hat mit den eigentlichen Studium nichts zu tun. Also gehen wir mal von einem 1 Mann Gewerbe und Weiterbildung im Ausland aus!? Hilfe
zu diesem thema hat der bfh in letzter zeit mehrere urteile, die für den abzug der kosten für ein studium als werbungskosten sprechen, abgehandelt - es kommt wie immer auf die umstände an - vorher berufstätig/ berufsbegleitendes studium/ ggfs. i.v. mit promotion/ etc.
z.B.
BFH-Urteil vom 17.12.2002 (VI R 137/01)
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern sie beruflich veranlasst sind.
Die Auffassung, wonach Ausgaben für ein Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule stets der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und deshalb nur als Sonderausgaben begrenzt abziehbar sind, wird aufgegeben (Änderung der Rechtsprechung).
oder hier:
Kosten für den Erwerb eines Doktortitels können, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein. Sie sind regelmäßig nicht als Kosten der privaten Lebensführung zu beurteilen (Änderung der Rechtsprechung; Anschluss an die Urteile vom 4.12.2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 17.12.2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; vom 27.5.2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BFH/NV 2003, 1119; vom 22.7.2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BFH/NV 2003, 1381).
BFH-Urteil vom 4.11.2003, VI R 96/01
oder:
BFH-Urteil vom 27.5.2003 (VI R 33/01)
Vorab entstandene Werbungskosten können auch bei einer erstmaligen Berufsausbildung anzuerkennen sein (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403).
oder mal googeln
…aber auf jeden fall den ansatz als werbungskosten in der erklärung und ggfs, die ablehnung des fa mit begründung abwarten…
Hmmmmm, ist freiberufliche Tätigkeit denn kein Beruf ?
Immerhin ist das ein Gewerbe Das Auslandssemseter war ein
komplett autarkes Studium mit Abschluss und hat mit den
eigentlichen Studium nichts zu tun. Also gehen wir mal von
einem 1 Mann Gewerbe und Weiterbildung im Ausland aus!? Hilfe
Streng genommen ist eine freiberufliche Tätigkeit eher ein Gewerbe als ein Beruf . Folglich sind Ausgaben eher Betriebsausgaben als Werbungskosten.
Finde Dich damit ab, dass ein Auslandssemester steuerlich gesehen ein Privatvergnügen ist und Du es höchstens als Investition in Deine Zukunft als Gutverdiener betrachten kannst…
trotz allem theoretischen streit: welchen sinn macht bei dir der verlust? wirst du einkünfte in der höhe erzielen, das steuern festgesetzt werden? als student wohl kaum, oder? du kannst nicht mehr zurückbekommen als du zahlst. ergo: ein verlustvortrag aus 2003 in höhe von 3.000 EUR (sagen wir mal) würde in 2004 ohne wirkung „verpuffen“, wenn du nur einkünfte von 8.000 EUR hast…
also, erst durchrechnen bevor du das finanzamt mit arbeit zuhäufst.
das macht schon ne menge sinn, den verlust kann ich aufs vorjahr ziehen und so dort den gewinn drücken was mir einiges an steuerersparnissen bringt. nur so aus spass würd ich das auch nicht machen