Kindergeld:Zuflussprinzip bei Abfindungen

Inwieweit gilt bei der Einkünfte und Bezügeberechnung für Volljährige das Zuflussprinzip bei Abfindungen, die für ein Beschäftigungsverhältnis geleistet werden? Arbeitsverhältnis war bis 30.4…Danach schließt sich eine Ausbildung an.Im Mai wurde eine Abfindung gezahlt. Gilt es im Mai als zugeflossen? (Evtl Urteil , Rechtsgrundlage)
Gruß
rakete

Hallo,

mir ist nicht bekannt, dass es Rechtssprechung zu exakt diesem Sachverhalt gibt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof eine Entscheidung zur Zuordnung eines Entlassungsgeld eines Zivildienstleistenden getroffen (Az.: VIII R 57/00-Urteil vom 14.05.2002).

Danach ist die Frage, auf welchen Monat innerhalb des Kalenderjahres die Einkünfte und Bezüge i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG „entfallen“, grundsätzlich nicht danach zu beantworten, in welchem Monat die Einkünfte und Bezüge zufließen, sondern für welchen Monat sie zufließen Das Zuflussprinzip gilt hier allenfalls und ausnahmsweise aus Vereinfachungsgründen dann, wenn sich die Einkünfte und Bezüge nicht eindeutig dem Ausbildungszeitraum oder den Kürzungsmonaten zurechnen lassen, wie z.B. bei einem vom Arbeitgeber sowohl für den Ausbildungszeitraum als auch für das sich daran anschließende Arbeitsverhältnis gezahlten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Das komplette Urteil ist unter http://www.ra-kotz.de/entlassungsgeld.htm nachzulesen.

So long…