Hallo liebe Steuercracks,
von was gehen Spenden in der EK-St-Erklärung eigentlich ab, vom „zu versteuernden Einkommen“, oder vom „geschuldeten Steuerbetrag“?
Wer kennt sich aus?
Ich habe nämlich gehört, dass der Betrag von der Steuerschuld abgezogen werden kann. Aber ich habe meine Zweifel.
Berechtigt?
Danke im Voraus
Günther
hi,
spenden an anerkannte organisationen bewirken einen sonderausgabenabzug nach § 10b ESTG, also eine minderung des zu versteuernden einkommens.
effektiv beteiligt sich der staat also in höhe deines steuersatzes.
aber: vielleicht sind ja auch politische spenden (parteispenden) thema gewesen. denn § 34g EStG sagt, dass 825 EUR spenden an parteien mit 50% die steuerschuld mindern. also eine echte tarifentlastung (steuerschuld-milderung).
mfg vom
showbee
Danke, alles klar!
O.W.T.