Ein Bekannter von mir hat Probleme mit dem Finanzamt und der Eigenheimzulage. Die schon festgesetzte und auch schon in den vergangenen vier Jahren ausbezahlte Eigenheimzulage soll neu festgesetzt werden, da das Finanzamt eine geänderte Sachlage vermutet. Aus diesem Grund wurde die Eigenheimzulage für 2004 noch nicht ausbezahlt und es wurden verschiedene Unterlagen neu angefordert. Die Unterlagen wurden dem Finanzamt alle durch den Bekannten zugesandt. Seit sechs Wochen wartet er auf eine Entscheidung. Der Sachbearbeiter vertröstet ihn immer wieder mit einer angeblichen Besprechung, die aber immer wieder vertagt wird.
Hierzu stellen sich folgende Fragen:
Welchen Rechtsweg kann mein Bekannter einschlagen.
Welche „Behörden“ sind dem Finanzamt übergeordent, als Ansprechpartner für eine schriftliche Beschwerde.
Falls es zu einer Wiederauszahlung der Eigenheimzulage kommt,
kann mein Bekannter dann auch Zinsen für die betreffenden Monate verlangen.
Ich weiss, dass sind einige Fragen, aber vielleicht habt ihr ja ein paar Ideen für meinen Freund.
Ein Bekannter von mir hat Probleme mit dem Finanzamt und der
Eigenheimzulage. Die schon festgesetzte und auch schon in den
vergangenen vier Jahren ausbezahlte Eigenheimzulage soll neu
festgesetzt werden, da das Finanzamt eine geänderte Sachlage
vermutet.
begründet oder unbegründet ?
Aus diesem Grund wurde die Eigenheimzulage für 2004
noch nicht ausbezahlt und es wurden verschiedene Unterlagen
neu angefordert. Die Unterlagen wurden dem Finanzamt alle
durch den Bekannten zugesandt. Seit sechs Wochen wartet er auf
eine Entscheidung.
6 wochen halte ich für keine so lange bearbeitungszeit - wenn der sachverhalt unklar ist und u.u. sogar ein ortstermin oder ein pers. gespräch nötig ist, kann das schonmal ein halbes jahr dauern…
Der Sachbearbeiter vertröstet ihn immer
wieder mit einer angeblichen Besprechung, die aber immer
wieder vertagt wird.
Hierzu stellen sich folgende Fragen:
Welchen Rechtsweg kann mein Bekannter einschlagen.
es gibt die möglichkeit der untätigkeitsbeschwerde - aber erst nach 3 - 6 monaten anzuraten…
Welche „Behörden“ sind dem Finanzamt übergeordent, als
Ansprechpartner für eine schriftliche Beschwerde.
das dauert nur noch länger - ggfs. die ofd des entsprechenden bundeslandes…
Falls es zu einer Wiederauszahlung der Eigenheimzulage
kommt,
kann mein Bekannter dann auch Zinsen für die betreffenden
Monate verlangen.
nein - zinslauf beginnt erst nach 15 monaten (ob bei eigenheimzulage auch, weiis ich jetzt nicht 100%ig
gruß inder
Ich weiss, dass sind einige Fragen, aber vielleicht habt ihr
ja ein paar Ideen für meinen Freund.
Vielen Dank an Inder für seine Antworten, ich konnte leider erst jetzt darauf reagieren.
Ob es begründet ist oder nicht weiss ich nicht, es handelte sich um ein altes Haus mit drei Wohnungen, Kaufpreis je Wohnung ca. 50.000,-- dm. Das Haus wurde jedoch umfassend renoviert, Fassade, Fenster, Heizung, Strom etc. Es wurde in jede Wohnung mehr als 50.000,-dm reingesteckt, so dass die volle Eigenheimzulage gewährt wurde.
Hier wurden vom Finanzamt keinerlei Rechnungen verlangt.
Diese werden jetzt jedoch, nach fünf Jahren nachverlangt.
Das dumme ist, dass sie nicht mehr vorhanden sind.
vielen Dank für Deinen Hinweis, habe natürlich gleich die entsprechende Vfg im Internet gesucht und gefunden. Du hast recht, dass sie mir durchaus sehr nützlich sein kann.