Zugewinnbesteuerung

Liebe Experten,

eine kurze Frage:

Ein Motorrad-Händler, der von privat ein Motorrad kauft, (also ohne VSt) und dieses dann verkauft, muss ja eigentlich nur den Zugewinn besteuern (USt)

Normalerweise würde sich das durch den Vorsteuer-Abzug ja automatisch ergeben. Da dieser aber nicht möglich ist (s.o.), wie wird dann der Zugewinn besteuert? Der Verkaufs-Beleg beläuft sich ja auf 16% der Gesamtverkaufs-Summe!

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!

Lieben Gruss
Nicole

Hallo Nicole,

Der Verkaufs-Beleg
beläuft sich ja auf 16% der Gesamtverkaufs-Summe!

Vorsicht! Dieser Beleg sollte, wenn noch möglich, durch eine Rg ohne USt-Ausweis ersetzt werden (> § 25a Abs. 6 UStG). Sonst muss die ausgewiesene USt als unberechtigt ausgewiesen abgeführt werden.

Unter der Bedingung, dass beim Verkauf keine USt ausgewiesen wird, heißt die Rechnung: ((VK - EK)/1,16)*0,16 = USt.

Schöne Grüße

MM

NACHFRAGE

Hallo Nicole,

Der Verkaufs-Beleg
beläuft sich ja auf 16% der Gesamtverkaufs-Summe!

Hallo Martin,

das verstehe ich nicht ganz. wenn ein unternehmer schon jahrelang seine rechnungen mit ust versieht und dann trotzdem immer nur die differenz besteuert hat ??
ausserdem - darf ein dt. unternehmer überhaupt ohne ust-ausweis verkaufen, wenn nicht kleinunternehmer? und
wie könnte ich das den verbuchen? nach deiner rechnung nur einen teil auf umsatzerlöse mit 16% und rest auf umsatzerlöse 0% ?

Sorry für die vielen fragen :smile:

Lg
Nicole

Hallo nochmal,

wenn ein unternehmer schon
jahrelang seine rechnungen mit ust versieht und dann trotzdem
immer nur die differenz besteuert hat ??

Dann hat er, auf gut Määnzerisch, gelitten. Genaueres in Abschnitt 276a Abs 16 Satz 2,3 UStR: „Liegen die Voraussetzungen für eine Differenzbesteuerung vor und weist ein Wiederverkäufer (…) die auf die Differenz entfallende Steuer gesondert aus, schuldet er die gesondert ausgewiesene Steuer nach § 14 Abs 3 UStG. Zusätzlich (…) schuldet er für die Lieferung des Gegenstandes die Steuer nach § 25a UStG.“ Dieses gilt sinngemäß auch für jeden höheren ausgewiesenen Betrag.

ausserdem - darf ein dt. unternehmer überhaupt ohne
ust-ausweis verkaufen, wenn nicht kleinunternehmer?

Im Fall von 25a UStG (und selbstverständlich auch im Fall von Lieferungen/Leistungen, die USt-frei oder nicht in D steuerbar sind) darf er keine USt ausweisen.

wie könnte ich das denn verbuchen? nach deiner rechnung nur
einen teil auf umsatzerlöse mit 16% und rest auf umsatzerlöse
0% ?

Damit die Kiste abstimmbar bleibt, sollten zwei Umsatzkonten (eines mit 16% USt und eines ohne USt) ausschließlich für die 25a-Fälle reserviert bleiben und alle anderen 16%-Umsätze auf ein anderes Umsatzkonto gepackt werden. Das Konto „ohne USt“ sollte weder mit der Eigenschaft „steuerfrei“ noch mit der Eigenschaft „nicht steuerbar“ vorbelegt sein, im Datev-SKR 04 (Simba SKR 40) geht das in der Klasse 40XX. Technisch hab ich das beim bedeutendsten 2CV-Spezialisten Rheinhessens so gehandhabt, dass ich beim Erfassen der Belege die gesamten Erlöse brutto auf ein 16%-Umsatzkonto gepackt habe und dann in einem eigenen Buchungskreis Auto für Auto die Beträge der dokumentierten Einkaufspreise per 440X an 400X umgebucht habe. Es gibt sicherlich elegantere Lösungen, aber ohne Warenwirtschafts-Software ist das glaube ich der beste Weg, die Autos im Einzelfall bis zum Einkauf nachvollziehbar zu dokumentieren.

Begleitend empfehle ich Dir die Anschaffung der NWB-Textausgaben „Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen“ und „Wichtige Steuerrichtlinien“. Diese reinen Textausgaben sind viel billiger als kommentierte (

VIELEN LIEBEN DANK!!! o.T.
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