Zahlungen ohne Mehrwertsteuerausweis

Hallo,
ein Dozent bei der Volkshochschule (nebenberufliche Tätigkeit) hat neben seiner Haupttätigkeit noch ein Gewerbe angemeldet und ist verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die Beträge der Volkshochschule werden allerdings immer ohne Angabe der Mehrwertsteuer ausgezahlt. Müssen diese Beträge trotzdem in der Umsatzsteuererklärung aufgenommen werden (und somit die Mehrwertsteuer selbst berechnet werden).

Gruß
Frank

Hallo!

Sämtliche gewerblichen und sonstigen selbstständigen Tätigkeiten gehören zum Unternehmen. Deshalb sind auch Honorare aus Vortragstätigkeiten als Umsatz in der Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen.

Ob Umsatzsteuer anfällt, hängt davon ab, ob eine Steuerbefreiungsvorschrift greift (§ 4 Nr.22 UStG?). Im Falle der Steuerbefreiung wäre der Umsatz in der Anlage UR anzugeben.

Wenn insgesamt die Kleinunternehmergrenzen nicht überschritten werden, entfällt letzteres.

Ciao!
Nemo