Besteuerung Kapitalertrag Lebensversicherung

Ist es allgemein richtig, dass steuerlich wirksame Kapitalerträge von nicht steuerbegünstigten Lebensversicherungen sich aus der Differenz der eingezahlten Nettobeiträge und dem Wert der Versicherung bei Auszahlung berechnen.

Für einen Link zu einem offiziellen Text dazu wäre ich dankbar.

Gruß
Mathias

Hi !

Hier dürfte wohl unzweifelhaft § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkomensteuergesetz einschlägig sein.

BARUL76

Vielen Dank
Ich glaube ich kann ein bißchen damit anfangen, wenn ich auch ein bißchen Probleme mit dem Gesetzesdeutsch habe.

Gruß
Mathias