Besteuerung Kapitalertrag Lebensversicherung

Von: , Frage gestellt am Di, 18. Mai 2004

Ist es allgemein richtig, dass steuerlich wirksame Kapitalerträge von nicht steuerbegünstigten Lebensversicherungen sich aus der Differenz der eingezahlten Nettobeiträge und dem Wert der Versicherung bei Auszahlung berechnen.

Für einen Link zu einem offiziellen Text dazu wäre ich dankbar.

Gruß
Mathias

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Besteuerung Kapitalertrag Lebensversicherung

    Hi !

    Hier dürfte wohl unzweifelhaft § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkomensteuergesetz einschlägig sein.

    BARUL76

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Vielen Dank

      Ich glaube ich kann ein bißchen damit anfangen, wenn ich auch ein bißchen Probleme mit dem Gesetzesdeutsch habe.

      Gruß
      Mathias

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