Besteuerung Kapitalertrag Lebensversicherung
Von: , Frage gestellt am Di, 18. Mai 2004
Ist es allgemein richtig, dass steuerlich wirksame Kapitalerträge von nicht steuerbegünstigten Lebensversicherungen sich aus der Differenz der eingezahlten Nettobeiträge und dem Wert der Versicherung bei Auszahlung berechnen.
Für einen Link zu einem offiziellen Text dazu wäre ich dankbar.
Gruß
Mathias
