Mal angenommmen ich würde an einer Uni ausserhalb Deutschland gerade meine Diplomarbeit schreiben, aber aufgrund eines guten Angebotes schon einen Job in Deutschland annehmen und meine Diplomarbeit nebenher weiterschreiben. Welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten hätte ich dan bezüglich Unigebühren, 2. Wohnung, Reisekosten?
Hello Rob,
& herzlich willkommen.
Wenn Du uns noch ein paar Details gibst, findet sich sicherlich jemand, der Dir weiterhilft.
Konkret:
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Hat der Beispielmensch derzeit einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Deutschland?
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In welchem Land hat er derzeit einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt? (wichtig, weil die Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern unterschiedlich gestaltet sind)
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Sind die Einnahmen, die der Beispielmensch erzielt, Einnahmen im Rahmen einer Anstellung oder eines Werkvertrages?
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Hält sich der Beispielmensch gar nicht in Deutschland auf, oder 184 Tage und mehr in diesem Kalenderjahr / oder in einem laufenden Zeitraum von zwölf Monaten?
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Wird das Gehalt/Honorar, das der Beispielmensch bekommt, einer Betriebsstätte des zahlenden Unternehmens in Deutschland belastet?
Möglicherweise gibts noch mehr notwendige Einzelheiten, aber damit kann man schon sehr viel weiterkommen.
Schöne Grüße
MM
Die Entwicklung unseres Steuerrechts ist glaube ich zu Deinen gunsten.
Im gegensatz zu früher könenn nun fast alle Kosten für die Berufsausbildung steuerlich geltend gemacht werden. Entweder als Sonderausgaben oder Anlage N. Da Du wohl künftig Angestellt sein wirst, werden es Kosten Anlage N sein.
Selbstverständlich werden die sich erst auswirken wenn du den Pauschbetrag übersteigst.
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.11.2003, VI R 96/01
Kosten für Medizinstudium und Promotion als Werbungskosten
Voraussetzung ist jedoch, dass Du während des Studiums Steuererklärungen abgibst, damit negative Beträge überhaupt erst festgesetzt werden können.
Doch Vorsicht ! Das ist die derzeit herschende meinung, muß nicht immer mit der realität übereinstimmen. Also Belege sammeln, Erklärungen abgeben und weiter hier mal nach aktuellen Fragen.o.g. Urteil findest du unter :
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…
Hallo Udo,
Du gehst davon aus, dass der StPfl in D unbeschränkt steuerpflichtig ist. Wenn ich den vorgelegten Fall lese, habe ich erhebliche Zweifel daran.
Wenn keine unbeschränkte Steuerpflicht in D vorliegt, sondern beschränkt steuerpflichtige N oder SE-Einkünfte, muss die Frage gänzlich anders angegangen werden.
Habe ich im vorgelegten Fall etwas übersehen, was bereits mit den gegebenen Sachverhalten eindeutig auf eine unbeschränkte Steuerpflicht in D schließen lässt?
Schöne Grüße
MM