Guten MOrgen alle,
folgender Fall:
Freiberufler A bekommt einen längeren Auftrag (ca. 6 Monate)bei Agentur B, die sich in einer anderen Stadt befindet. Kein Problem, A fährt mit dem Zug. Um möglichst schnell zum Bahnhof zu kommen (U-Bahn geht auch, ist aber unpraktisch), fährt A mit dem Fahrrad. Da A auftrund der Klaugefahr nicht das teure 900-Euro-Bike täglich am Banhof stehen haben möchte, kauft sich A ein günstiges Fahrrad für 100 Euro. Kann man dieses Rad steuerlich geltend machen?
Dank eund Gruß
Ayla