USt auf GbR-Ausgleichszahlungen?

Guten Tag!

Sind Ausgleichszahlungen, die man bei der Gründung einer GbR vereinbart, um das Ungleichgewicht der Aufwände in der Aufbauphase auszugleichen, umsatzsteuerpflichtig?

Im konkreten Fall sollen zwei Gesellschafter Arbeitsleistung als Einlage in die Gesellschaft erbringen und dafür von den übrigen Gesellschaftern Zahlungen erhalten.

Gruß
Marki

Hi !

Im konkreten Fall sollen zwei Gesellschafter Arbeitsleistung
als Einlage in die Gesellschaft erbringen und dafür von den
übrigen Gesellschaftern Zahlungen erhalten.

Also mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe:
Sollen die Gesellschafter, die gearbeitet haben das Geld für ihre Leistung erhalten?
Oder wird lediglich deren Einlage durch die Tätigkeit erbracht?

Bei der Erbringung der Einlage fehlt es mir an dem umsatzsteuerlich relevanten Leistungsaustausch. Hab dazu aber jetzt nicht die Richtlinien bemüht. Mag sein, dass die in der Gewährung von Gesellschaftsanteilen eine Gegenleistung sehen. Das müßte wohl noch mal geprüft werden.

Wenn allerdings die Gesellschafter für die erbrachten Leistungen entlohnt werden, gestaltet sich der Abgrenzungsprozess wohl etwas schwieriger. Es könnte sich zum einen um nicht steuerbare Innenumsätze handeln (weil die Leistung quasi an sich selbt erbracht wird). Hab in dem Zusammenhang aber nicht parat, ob die GbR in einem solchen Fall nicht vielleicht doch als Rechtssubjekt gilt und der Unternehmer/Gesellschafter als ein zweites.
Zum anderen könnte, unter der Annahme es handelt sich bei der GbR und dem Gesellschafter um zwei eigenständige Unternehmer, der Gesellschafter auch Kleinunternehmer im Sinne § 19 UStG sein. Und wieder wäre keine USt zu berücksichtigen.

Viel Spass beim weiterknobeln

BARUL76