Angenommen, eine Firma hat versehentlich Rechnungen eines Subunternehmers bezahlt, ohne die 15% Bauabzugssteuer abzuziehen und an das zuständige Finanzamt zu überweisen, weil keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt (was aber zu spät bemerkt wurde).
Gibt es hier eine Möglichkeit, das nachträglich zu regeln?
Oder ist diese Firma „aus dem Schneider“, wenn der Subunternehmer nachweist, dass er die Umsatzsteuer für diese Rechnungen ordnungsgemäß abgeführt hat?
oli
Angenommen, eine Firma hat versehentlich Rechnungen eines
Subunternehmers bezahlt, ohne die 15% Bauabzugssteuer
abzuziehen und an das zuständige Finanzamt zu überweisen, weil
keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt (was aber zu
spät bemerkt wurde).
Gibt es hier eine Möglichkeit, das nachträglich zu regeln?
Gibt es:
- Freistellungsbescheinigung vorlegen lassen
- die 15% anmelden und abführen und entweder zurückverlangen oder von zukünftigen Rechnungen zusätzlich einbehalten
Oder ist diese Firma „aus dem Schneider“, wenn der
Subunternehmer nachweist, dass er die Umsatzsteuer für diese
Rechnungen ordnungsgemäß abgeführt hat?
Bei der Bauabzugsteuer geht es nicht um die Abführung der Umsatzsteuer, sondern um die Lohnsteuer. Umsatzsteuer ist eine andere Baustelle.
Es ist auch „nur“ ein Haftungstatbestand, d.h. wenn beim anderen nichts fehlt passiert auch nichts.
Wenn er allerdings keine Freistellungsbescheinigung hat, könnte es evtl. Probleme geben.
Grüße
Chris
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das hilft etwas weiter!
gruß,
oli