MwSt. ausweisen?

Hallo,

ich habe ein Gewerbe und mein Steuerberater meinte, dass man keine MwSt. ausweisen muss bis zu einem bestimmten Einkommen.

Nun meine Frage:

Bis zu welchem Einkommen gilt dies?

Wie muss man das auf den Rechnungen kennzeichnen?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Viele Grüße,
Oliver Pauser

Hallo Oliver!
Beträge über 200DM müssen mit MwSt. ausgewiesen sein.
Die Sache mit dem „bis zu einem bestimmten Einkommen“ ist mir hier allerdings neu.

Gruß
Melanie

HAllo,

und wie sieht dass dann mit § 19 UStG aus? Wirkt der hier nicht?

Viele Grüße,
Oliver Pauser

Wenn du das Anmeldeformular für das Finanzamt ausfüllst, kannst du dich entscheiden, ob du Umsatzsteuer angibst oder nicht. Das gilt bis zu einem Jahreseinkommen von ca. 32000 DM (die genaue Zahl steht in dem Formular) - also für „Kleingewerbe“. Dann darfst du auch keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.
Beatrix

Hallo,
danke für die antwort.

könnten die Rechnungen dann so aussehen?

1 * Software DM 1000,–


Gesamtpreis DM 1000,–

MwSt. fällt lauf § 19 UStG nicht an

Viele Grüße,
Oliver Pauser

Hi Oliver,
wenn dein Umsatz im Jahr unter 32.500 liegt, brauchst du keine USt abführen. Deine Rechnungen dürfen dann allerdings auch keine UST ausweisen, auch wenn sie über DM 200 liegen. Stellst du eine Rechnung mit UST aus, mußt du diese ans Finanzamt abführen, denn der Käufer könnte sich diese als Vorsteuer wiederholen, wenn er ein Unternehmer ist.
Also: Vorher entscheiden !!!

Gruß
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Einfach SO:

1 * Software DM 1000,–


Gesamtpreis DM 1000,–

Das hier nicht:

MwSt. fällt lauf § 19 UStG nicht an

Beatrix