In einem Fachvortrag wurde erklärt, dass die pauschale Lohnsteuer stets mit dem Betriebsfinanzamt verhandelbar sei. Gibt es hierfür Quellen/ Fundstellen?
Hi !
In einem Fachvortrag wurde erklärt, dass die pauschale
Lohnsteuer stets mit dem Betriebsfinanzamt verhandelbar sei.
Gibt es hierfür Quellen/ Fundstellen?
Du schreibst sicherlich aus der Schweiz?!
Dort gibt es tatsächlich dieses Modell. Hatte auch grade in irgendeinem online-Newsletter damit zu tun. Nach diesem Modell wird die Steuer nicht auf den Gewinn, sondern auf die Ausgaben in der Schweiz, mindestens auf das x (?) fache der Jahresmiete berechnet.
In dem Newsletter hieß es dann weiter, dass jeder Kanton/jede Gemeinde sowohl die Steuersätze als auch den Vervielfältiger selbst festlegen könne. Hab den Newsletter leider schon gelöscht, sonst hät ich den Text mal hier reingestellt.
Ich glaube es war unter der Überschrift „helvetische Besteuerung“ oder so.
BARUL76
Du schreibst sicherlich aus der Schweiz?!
Dort gibt es tatsächlich dieses Modell.
Hi Barul76,
nein, dies wurde mir tatsächlin in Deutschland erzählt! Ist mir aber vollkommen fremd.
Gruß
musician1978
Hi !
Ich darf in diesem Zusammenahng sicherlich kurz auf Art. 3 GG verweisen (Gleichheitsgrundsatz). Dieser wurde für das Besteuerungsverfahren auch in die AO übernommen (§3). Die Verhandlung über die Höhe der eigenen Steuer gibt es in D nicht.
Habe allerdings unter der Hand gehört, dass es Initiativen von Mittelständischen Unternehmen gegeben haben soll, die zum Bürgermeister einer Gemeinde gegangen sind und mit dem Standortwechsel gedroht haben. Wenn es dann um eine größere Anzahl von Arbeitsplätzen ging, waren die „Verhandlungen“ dann wohl zum Teil erfolgreich.
BARUL76
hi,
ich vermute es geht hier um die pauschale lohnsteuer die für bestimmte steuerliche sachverhalte vereinbart werden kann. bspw. wieviel pLSt die lufthansa für die bonusmeilen abgibt o.ä.
dies ist meines erachtens der einzige ansatz… also sachverhalte nach § 40 Abs. 1 EStG!
mfg vom
showbee
Es handele sich ja um „pauschale Lohnsteuer“, somit von den Arbeitgebern auszuhandeln.
So wie’s ausschaut gibt es also tatsächlich keine derartige Lösung. Ich schau mal, ob ich den Dozenten nochmal rankrieg und poste Euch dann eine eventuelle Quelle für seine Aussagen.
Gruß + Dank
musician1978
Es handele sich ja um „pauschale Lohnsteuer“, somit von den
Arbeitgebern auszuhandeln.
Das Wort „pauschal“ bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber diesen Steuersatz aushandelt. Vielmehr sind im Einkommensteuergesetz feste Prozentsätze für bestimmte Sachverhalte vorgegeben.
Die „Pauschalbesteuerung“ wird somit lediglich in Abgrenzung zur „Regelbesteuerung“ gesehen, bei welcher der anzuwendende Steuersatz sich individuell aus der Lohnsteuertabelle ergibt.
BARUL76
Schon klar, ich meinte damit, dass es ja nicht auf den individuellen Arbeitnehmer ankommen würde, sondern für den ganzen Betrieb vom ARBEITGEBER aushandelbar ist. Dies ist meiner Meinung nach der einzige Punkt, wie ich das verstehen könnte. Ich schau mal, was der Dozent sagt.