Vorsteuer abzugsberechtigt?

Hallo!
Welche Vorteile hat es für einen Kleinunternehmer der seine Waren überwiegend aus dem Ausland erhält, Vorsteuer abzugsberechtigt zu sein?
Welche Nachteile gibt es?
Stimmt es, dass man die Gebühren für den Zoll abziehen könnte?

Vielen Dank,
Sigrid

Hallo,

Gebühren für den Zoll sind nicht abzugsfähig als Vorsteuer, jedoch die beim Import anfallende Einfuhr-Umsatzsteuer ist abzugsfähig.
Ob es wirtschaftlich ist auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu verzichten müsste man einfach durchrechnen.

gruß
jope

Hallo Sigrid,

von Vorteil kann auch sein, das du ja die Steuer deiner Kosten verrechnen kannst. Also zum Beispiel die Umsatzsteuer des neuen Firmenautos, oder des Computers, Büromaterial, Telefon…

Wie im anderen Posting geschrieben, mal durchrechnen, ob es sich lohnt. Gerade zu Beginn einer Tätigkeit hat man ja mehr Kosten als Ertrag. Da spielt so ein wenig Umsatzsteuer schon eine Rolle. Aber wenn du einmal die Kleinunternehmerregelung nicht nimmst, so bist du 5 Jahre dran gebunden! Also dies bitte auch mit beachten.

Gruß
André