Verlustvortrag
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Do, 27. Mai 2004
Hallo Steuerexperten,
eine kurze Frage zu folgendem Fall. Ein Gewerbetreibender hat im Jahr 2003 Verluste erzielt (2002 erfolgte keine Veranlagung, da noch Student und keine Einkünfte). Ist in der ESt-Erklärung dann auf jeden Fall auch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzukreuzen? Die Verluste aus 2003 werden dann automatisch mit den positiven Einkünften in 2004 verrechnet, oder?
Vielen Dank!
Sebastian
eine kurze Frage zu folgendem Fall. Ein Gewerbetreibender hat im Jahr 2003 Verluste erzielt (2002 erfolgte keine Veranlagung, da noch Student und keine Einkünfte). Ist in der ESt-Erklärung dann auf jeden Fall auch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzukreuzen? Die Verluste aus 2003 werden dann automatisch mit den positiven Einkünften in 2004 verrechnet, oder?
Vielen Dank!
Sebastian
