Verlustvortrag

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Do, 27. Mai 2004
Hallo Steuerexperten,

eine kurze Frage zu folgendem Fall. Ein Gewerbetreibender hat im Jahr 2003 Verluste erzielt (2002 erfolgte keine Veranlagung, da noch Student und keine Einkünfte). Ist in der ESt-Erklärung dann auf jeden Fall auch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzukreuzen? Die Verluste aus 2003 werden dann automatisch mit den positiven Einkünften in 2004 verrechnet, oder?

Vielen Dank!

Sebastian

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verlustvortrag
    Das Kreuz kannst Du machen oder auch nicht. Wird in der der Regel von den Kollegen eh nicht beachtet, da der Verlust machinell ermittelt wird und (in den meisten Fällen und Bundesländern, zumindest in NRW)automatisch ein Verlustfeststellungsbescheid mit dem ESt-Bescheid 2003 übermittelt wird.
    Und Du hast natürlich Recht, gem. § 10 d EStG wird der Verlustvortrag in 2004 automatisch verrechnet (kein Wahlrecht) bzw. erhöht sich, sofern Deine Geschäfte weiterhin Verluste produzieren.
    gruß
    Michael
    • Antwort von (abgemeldet) nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Anlage GSE
      Danke erstmal.

      Jetzt habe ich noch eine Frage zur Anlage GSE. Bei einem Kleinunternehmer: welche Eintragungen sind in jedem Fall obligatorisch? Reicht Zeile 3 oder müssen/sollten noch andere Angaben gemacht werden, z. B. Zeilen 11 (Gewerbesteuer-Messbeträge, auch wenn unterhalb des Gewerbesteuer-Freibetrags?) oder 27 (Saldo aus Entnahmen und Einlagen)?

      Vielen Dank!

      Gruß
      Sebastian [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re: Anlage GSE
        In Zeile 3 ist der Gewinn/verlust zwingend einzutragen.

        Die Eintragung zum Gewerbesteuermeßbetrag kannst Du dir sparen, da, wie Du selber sagst, keine GewSt fetsgesetzt wird. Solltest Du mal in den Genuß der GewSt kommen, dann lohnt sich das ausfüllen, da die tarifliche ESt sich um das 1,8fache des Meßbetrages vermindert.

        Die Eintragung in zeile 27 ist nur erforderlich, wenn Du betrieblich veranlaßte Schuldzinsen hast. Und auch dann gehört noch eine nicht ganz einfache Berechnung dazu, die hier zu erläutern etwas schwierig ist. Kurz gesagt, solltest Du Überentnahmen haben (also Entnahmen > Einlagen), dann werden hiervon 6% Zinsen dem Gewinn hinzugerechnet, aber auch nur wenn dieser Betrag 2050 EUR überschreitet. Das ist aber nur die vereinfachte Kurzform des § 4 IV a EStG. Bei genaueren Fragen mail mich an.
        gruß
        Michael
  2. Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Verlustvortrag
    Hallo,

    du brauchst keine Angaben zum Verlustvortrag zu machen, wenn du in 2003 die gleiche Steuernummer hast wie in 2002, dann ist der Betrag beim Finanzamt gespeichert. Voraussetzung ist allerdings, dass du für 2002 einen Verlustfeststellungsbescheid bekommen hast.
    Hast du allerdings eine andere Steuernummer, musst du die Anlage VA ausfüllen, der Verlustvortrag wird nämlich nicht auf eine andere Steuernummer (oder ein anderes Finanzamt) übertragen.

    Gruß

    Peter
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