Hauskauf 15% Gewerbenutzungsanteil Kosten absetzen

Hallo,

unser Neubau wird zu etwa 15% gewerblich genutzt von meiner Frau (Anteil an der Wohn-/Nutzfläche).

Meine Frage:
Kann sie die anteiligen Nebenkosten, die beim Kauf/Bau des Hauses entstehen, als gewerbl. Ausgaben angeben? also zum Beispiel: 15% der Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Bereitstellungszinsen während der Bauzeit etc. ???

Kann sie ferner 15 % der monatl. Zinslast zur Hausfinanzierung generell als gewerbl. Ausgaben angeben?

Wohlgemerkt: Hier geht es NICHT um den 15%igen Anteil des Hauswertes (Erstellungskosten), den sie ja als Abschreibung absetzen könnte. Die will sie nicht in Anspruch nehmen, da dieser Anteil ja dann ins Firmeneigentum überginge und wenn sie evtl. das Gewerbe wieder aufgibt, müsste sie den Zeitwert dann als Privatentnahme wieder versteuern.

Also: es geht hier nur um die o.g. Nebenkosten und die monatl. Zinslast.

MfG
Werner

Notwendiges Betriebsvermögen
Hallo Werner,

ob Deine Frau will oder nicht:
Der gewerblich genutzte Anteil wird zu notwendigem Betriebsvermögen, sogar dann, wenn er lediglich als „häusliches Arbeitszimmer“ eingestuft wird.

Kann sie die anteiligen Nebenkosten, die
beim Kauf/Bau des Hauses entstehen, als
gewerbl. Ausgaben angeben?

Ja, wenn sie sie selbst getragen hat (Stichwort: Drittaufwand)

Beispiel: 15% der Notarkosten,

gehören zu den Herstellungskosten (außer Grundschuldbestellungen u.ä.) = Afa

Grunderwerbssteuer,

immer Herstellungskosten = Afa

Bereitstellungszinsen
während der Bauzeit etc. ???

Zinsen sind mit ihrer entstehung abzugsfähig, Damnum/Disagio ist auf die Laufzeit aufzuteilen

Kann sie ferner 15 % der monatl. Zinslast
zur Hausfinanzierung generell als
gewerbl. Ausgaben angeben?

Ja, sofortabzugsfähige BA, wenn selbst getragen

Wohlgemerkt: Hier geht es NICHT um den
15%igen Anteil des Hauswertes
(Erstellungskosten), den sie ja als
Abschreibung absetzen könnte. Die will
sie nicht in Anspruch nehmen, da dieser
Anteil ja dann ins Firmeneigentum
überginge und wenn sie evtl. das Gewerbe
wieder aufgibt, müsste sie den Zeitwert
dann als Privatentnahme wieder
versteuern.

Wie schon gesagt:
Kein Wahlrecht, weil notwendiges BV!

MfG
Undine

Hallo Werner,

ob Deine Frau will oder nicht:
Der gewerblich genutzte Anteil wird zu
notwendigem Betriebsvermögen, sogar dann,
wenn er lediglich als „häusliches
Arbeitszimmer“ eingestuft wird.

>> ABER: Ich habe gelesen, dass das Arbeitszimmer nur ins Betriebsvermögen aufgenommen werden muss, wenn der gewerbl. Anteil an den Gesamtkosten des Hauses größer als 20% ist bzw. höher als 40.000 DM.
Ist das nun richtig oder falsch???

Kann sie ferner 15 % der monatl. Zinslast
zur Hausfinanzierung generell als
gewerbl. Ausgaben angeben?

Ja, sofortabzugsfähige BA, wenn selbst
getragen

>> BA auch dann, wenn es NICHT ins Betriebsvermögen übernommen worden ist? (siehe oben, wenn es weniger als 40.000 DM kostet bzw. weniger als 20% der Gesamtkosten ausmacht)???

MfG
Werner