Hallo!
Angenommen ich kaufen von einer Privatperson oder ersteigere bei Ebay einen Artikel von einem Privatmann.
Kann dieser Artikel, auch ohne Rechnung als Betriebsausgabe verbucht werden?
Hallo!
Angenommen ich kaufen von einer Privatperson oder ersteigere bei Ebay einen Artikel von einem Privatmann.
Kann dieser Artikel, auch ohne Rechnung als Betriebsausgabe verbucht werden?
Hi !
Ja. Es sollte dann aber ein Eigenbeleg über den Erwerb hinter den jeweiligen Kontoauszug mit abgeheftet werden, auf dem der Verkäufer das gekaufte Gut und der Preis ersichtlich sind. Am besten auch noch die Bestätigung über den Erwerb von ebay mit beilegen.
BARUL76
Verlange doch eine Quittung und die Sache ist damit erledigt!
Gruß
Falke
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