Rechnungsempfänger USt-befreit , was nun ?

Hallo,

als Dozent habe ich eine Rechnung an meinen Auftraggeber gesendet netto + 16 % USt. jetzt kommt das Feedback, dass er umsatzsteuerbefreit ist, ich ihm eine neue Rechnung senden soll, ohne USt.

Muss ich jetzt USt abführen von meinem Nettoertrag obwohl ich Sie nicht bekomme oder ist das wie Auslandsrechnungen, wo der Empfänger und ich eine USt ID haben

Danke

Hallo,

als Dozent habe ich eine Rechnung an meinen Auftraggeber
gesendet netto + 16 % USt. jetzt kommt das Feedback, dass er
umsatzsteuerbefreit ist, ich ihm eine neue Rechnung senden
soll, ohne USt.

Umsatzsteuerlich ist nicht entscheidend , wie der Empfänger behandelt wird (Vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht), sondern ob du zum Umsatzsteuerausweis berechtigt/verpflichtet bist. Wenn du also keine Umsatzsteuer ausweisen mußt (§ 19 UStG) oder deine Umsätze gar von der Umsatzsteuer befreit sind (mal § 4 Nr. 21 oder 21a prüfen), dann sollten deine Rechnungen keine Umsatzsteuer enthalten.
In allen anderen Fällen ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Wenn sie nicht ausgewiesen ist, musst du sie aus dem Rechnungsbetrag dennoch beim Finanzamt anmelden.

BARUL76

Hi,
wie barul schon sagte, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Rechnungsempfänger von der Umsatzsteuer befreit ist, sondern ob die Leistung welche Du erbringst umsatsteuerbar/-pflichtig oder nicht ist.

In Deinem Fall trifft aber eine besondere Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 UStG zu, grob geschildert: Unterrichtsleistungen von, der Allgemeinbildung dienenden (oder so ähnlich), Lehrinstituten sind umsatzsteuerfrei. Gleiches gilt für Unterrichtsleistungen von freiberuflichen Dozenten, welche sie für ein solches Lehrinstitut erbringen.

Grüße
Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi !

Ich bin mir nicht ganz so sicher, dass die Befreiung in dem vorliegenden Fall wirklich zwingend ist. Ich halte daher den Ratschlag, die Möglichkeit einer Befreiung erst einmal zu prüfen für naheliegender, als gleich loszulegen und die Befreiung als die einzig richtige Möglichkeit zu deklarieren.

BARUL76

Hallo Barul76,

Ich bin mir nicht ganz so sicher, dass die Befreiung in dem
vorliegenden Fall wirklich zwingend ist.

sie ists. Wenn der Empfänger der Leistung damit argumentiert, er sei USt-befreit, handelt es sich um einen § 4 Nr 21a UStG - Fall. 22a, 22b beziehen sich nicht auf den Träger, sondern auf die Leistung im Einzelnen, scheiden also aus. Damit fällt die Leistung des Dozenten unter Nr. 21 b) bb), und der Dozent braucht bloß das Brieflein von seinem Auftraggeber, keine weitere Prüfung.

Freilich wäre es fein, den Wortlaut der Äußerung des Auftraggebers zu haben - dieses ist jetzt unter der Annahme, dass diese trotz indirekter Rede und Zusammenfassung im wesentlichen Punkt wörtlich wiedergegeben ist, gefolgert.

Schöne Grüße

MM

Hi Martin, danke für die Urlaubsvertretung :smile:
Grüße
Chris