Doppeltes Baukindergeld
Von: , Frage gestellt am So, 6. Jun 2004
Hallo zusammen,
habe in einer Zeitschrift ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (AZ 7K 1662/02) gelesen, wonach bei unverheirateten Paaren jedem von Ihnen das Baukindergeld zusteht wenn sie zusammenleben.
Ist das Urteil schon rechtsgültig, bzw. ist es anwendbar?
Und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
Vielen Dank für die Hilfe
Tom
