Doppeltes Baukindergeld

Von: , Frage gestellt am So, 6. Jun 2004

Hallo zusammen,
habe in einer Zeitschrift ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (AZ 7K 1662/02) gelesen, wonach bei unverheirateten Paaren jedem von Ihnen das Baukindergeld zusteht wenn sie zusammenleben.
Ist das Urteil schon rechtsgültig, bzw. ist es anwendbar?
Und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Vielen Dank für die Hilfe

Tom

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Baukindergeld

    Hallo Tom,

    kleiner Auszug aus dem Urteil:

    ...Die Revision war zuzulassen. Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung für ähnliche, gleichgelagerte Fälle (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO). Der BFH hat im Urteil vom 14. 4. 1999 (a. a. O.) zwar Bedenken gegen die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Eltern angemeldet, die Rechtsfrage im entschiedenen Fall jedoch ausdrücklich offen gelassen.

    D.h. im Klartext, das FA hat Revision beim BFH eingelegt. Leider kann ich z.Zt. die anhängigen Verfahren nicht aufrufen, um dir das AZ zu besorgen, aber unter http://www.bundesfinanzhof.de/www/index1.html kannst Du dir die anhängigen Verfahren und deren Stand anzeigen lassen.
    Gruß
    Michael

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