Umst Festgelegt - noch abwendebar?

Es wurde die Umsatzsteuer vom Finanzamt rückwirkend festgelegt. (d.h. die Unterlagen liegen noch beim Steuerberater, Finanzamt war schneller, das Versäumnis liegt klar nicht beim Finanzamt) Grundlage ist ein viel zu hoher Umsatzbetrag. Das Finanzamt ist mit seiner Vorgehensweise natürlich im Recht, aber: kann man nun doch noch sozusagen eine Umsatzsteuervorauszahlungfestlegung mit geringeren und damit auch mit den tatsächlichen Umsätzen machen, oder geht das rechtlich nicht mehr?

(d.h. die Unterlagen liegen noch beim
Steuerberater[…]

hi,

dann sollte der steuerberater handeln und wissen was zu tun ist. ggf. ist die schätzung nicht unter dem „vorbehalt der nachprüfung“ und dann ist schnelles handeln erforderlich…

im übrigen entbindet die schätzung nicht von der pflicht zur abgabe der steuererklärung. wenn nun sogar eine höhere steuerzahlung in der steuererklärung steht als in der schätzung befindet sich der steuerpflichtige schon auf dem sehr dünnen ast der steuerhinterziehung.

deshalb: termin beim steuerberater vereinbaren, steuererklärung einreichen und zahlen!

mfg vom

showbee

(d.h. die Unterlagen liegen noch beim
Steuerberater[…]

hi,

dann sollte der steuerberater handeln und wissen was zu tun
ist. ggf. ist die schätzung nicht unter dem „vorbehalt der
nachprüfung“ und dann ist schnelles handeln erforderlich…

Zum Glück unter Vorbehalt der Nachprüfung, uff…

im übrigen entbindet die schätzung nicht von der pflicht zur
abgabe der steuererklärung.

das ist klar!

wenn nun sogar eine höhere

steuerzahlung in der steuererklärung steht als in der
schätzung befindet sich der steuerpflichtige schon auf dem
sehr dünnen ast der steuerhinterziehung.

Nein, so ist es nicht, anders herum…schätzung ist höher als steuerzahlung…

deshalb: termin beim steuerberater vereinbaren,
steuererklärung einreichen und zahlen!

Ja, gleich Montag…

mfg vom

showbee

Danke!!!