Jemand hat im Jahr 2003 nur Krankengeld und Übergangsgeld (Reha) bezogen. Diese Leistungen sind nicht steuerpflichtig. Wenn er nun steuermindernde Ausgaben (Sterbefallkosten) in diesem Jahr geltend macht, dann wird er wohl keine Rückzahlung erhalten und der steuermindernde Anspruch ist damit verwirkt.
Kann er die Kosten für den Sterbefall im Jahr 2003 auch erst mit der Steuererklärung für das Jahr 2004 einreichen?
Hallo Carnivora,
leider nein, im Steuerrecht gilt für uns Nichtgewerbetreibende grundsätzlich das Zufluß/Abfluß-Prinzip. D.h. in dem Jahr indem die Ausgaben entstanden sind können sie auch nur geltend gemacht werden.
gruß
Michael