Aktivierung?!

Was ist eine Aktivierung? Was genau kann ich mir darunter vorstellen?
Wie wirkt sie im Aktiva und wie im Passiva und was macht den Unterschied zwischen dem Handelsrecht und dem Steuerrecht aus?!

Danke,

Christoph

Hallo!

Was ist eine Aktivierung? Was genau kann ich mir darunter
vorstellen?

Eine Bilanz besteht (vereinfacht) aus Vermögensgegenständen, Schulden und dem Unterschiedsbetrag aus beidem, dem Eigenkapital. Vermögensgegenstände werden auf der linken Seite der Bilanz dargestellt. Alle dort dargestellten Bestände nennt man Aktiva. Demgegenüber stehen Schulden und idealerweise auch der die Schulden übersteigende Wert der Aktiva (Eigenkapital) auf der rechten Seite, sogenannte Passiva.

Eine Aktivierung ist der Vorgang, bei dem ein entstandener Aufwand nicht sofort abgezogen werden kann, weil er der Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes diente bzw. eine Zahlung für eine Gegenleistung nach dem Stichtag darstellt. Der entsprechende Betrag wird auf ein in der Bilanz auf der Aktivseite stehendes Bestandskonto gebucht, weshalb dieser Vorgang „Aktivierung“ genannt wird. Der Verbrauch dieses Bestandes bewirkt einen Aufwand in Folgejahren.
Passiviert wird beispielsweise eine Kaufpreisschuld, die am Bilanzstichtag noch offen ist.

Wie wirkt sie im Aktiva und wie im Passiva und was macht den
Unterschied zwischen dem Handelsrecht und dem Steuerrecht
aus?!

Eine Aktivierung kann nur im „Haben“ eine Auswirkung haben, die besteht eben darin, dass der sofort abziehbare Aufwand geringer ist.

z.B.:
Kauf eines unbebauten Grundstücks für 100.000 EUR am 29.12.
Bezahlung 30.000 Bank, Rest über Hypothekendarlehen jeweils am 30.12., Bankschuld 70.000 am 31.12.

Hier fließen offenbar insgesamt 100.000 EUR. 30.000 werden selbst bezahlt und 70.000 von der Bank, der gegenüber nun eine Schuld besteht. Der Käufer ist also zunächst mit 100.000 belastet. Es wäre nun aber völlig abwegig, in der Bilanz eine Eigenkapitalminderung von
100.000 darzustellen, denn das Geld wurde ja nicht verkonsumiert, sondern investiert. Dafür ist nun ein gleichwertiges Grundstück vorhanden. Der vorläufige Aufwand von 100.000 ist deshalb zu aktivieren. Die Kaufpreisschuld zu passivieren.

Buchung 29.12.:
Grund und Boden 100.000
an
Verbindlichkeit Immobilienhändler 100.000

Buchung 30.12.:
Verbindlichkeit Immobilienhändler 100.000
an
Bank 30.000
Sonstige Verbindlichkeiten 70.000

Rein buchhalterisch ergibt sich insoweit kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Es gibt nur unterschiedliche Vorschriften, so dass manche Handelsbilanzansätze steuerlich unzulässig und deshalb zu ändern sind.

Ciao!
Nemo

Danke!!!
Sehr vielen Dank,

hab selten eine so gute und ausführliche Antwort erhalten.

Christoph

PS: Wenn das Gebäude inkl. Grundstück jetzt mit 100000,-Euro aktiviert wird, dann sind ja die 2% AfA in Zukunft der Aufwand und das Grundstück bleibt bis zum Verkauf aktiviert oder?!

Hallo!

Die Aktivierung ist für jeden Vermögensgegenstand wegen des Prinzips der Einzelbewertung getrennt vorzunehmen. Dabei ist beim zur langfristigen Nutzung vorgesehenen sog. Anlagevermögen zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen zu unterscheiden.

Mein Beispielsfall ging vereinfacht von einem unbebauten Grundstück im Anlagevermögen aus. Der Grund und Boden unterliegt keinem „Verschleiß“. Eine Abschreibung für den eingetretenen nutzungsbedingten Wertverzehr kann es deshalb auch nicht geben.

Wäre aber beispielsweise noch ein Gebäude für 200.000 EUR dazu gekauft worden, ergäbe sich in der Tat ein jährlicher Aufwand für die Abschreibung des zunächst aktivierten Kaufpreises für das Gebäude von 2% x 200.000 EUR.

Ciao!
Nemo

Alles klar, dann hab ich das jetzt auch kapiert.
Also Danke nochmal.

Christoph