wie genau müssen Fahrten ins Fahrtenbuch (mit Privatwagen) eingetragen werden?
Der spezielle Fall:
Hauptberuflich angestellt, nebenbei als Kleinunternehmer tätig (Herstellung und Vetrieb).
Viele Fahrten (fast täglich) zur Post (Versand der Artikel).
Strecke zur Post ca. 1,5 km.
Muss JEDE Fahrt zur Post ins Fahrtenbuch genau eingetragen werden oder reicht es bei der geringen Entfernung einmal im Monat? Z.B. 60 km für Fahrten zur Post.
mal eine etwas andere Meinung:
Um die betrieblichen Fahrten mit deinem privaten PKW als Werbungskosten geltend zu machen musst Du eigentlich gar kein Fahrtenbuch führen.
Du musst für das FA falls es nachfragen sollte nur die angesetzen km plausibel machen können (auf deutsch - die müssen es dir halt glauben).
Ein Fahrtenbuch kann da natürlich sehr helfen, die Aufzeichnung der betieblichen Fahrten alleine sollte allerdings genügen (Datum, Grund, km). Für die Fahrten zur Post könnte man allerdings auch die Postquittungen heranziehen, denn abholen tun die ja bekanntlich nichts.
Grüße
Chris
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